Ortsrecht der Stadt Vöhringen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
4. Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 01.03.2018
Beratungsreihenfolge
Empfehlung
1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wie folgt neu festgesetzt:
*Schmutzwassergebühr: 1,75 €/m³
*Niederschlagswassergebühr: 0,21 €/m²
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellkosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wie folgt neu festgesetzt:
*Schmutzwassergebühr: 1,75 €/m³
*Niederschlagswassergebühr: 0,21 €/m²
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellkosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2018 08:12 Uhr