Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 4. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 01.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 9

Empfehlung

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wie folgt neu festgesetzt:
*Schmutzwassergebühr:                1,75 €/m³
*Niederschlagswassergebühr:        0,21 €/m²

2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellkosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.
 

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) sowie die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2018 – 2021 wie folgt neu festgesetzt:
*Schmutzwassergebühr:                1,75 €/m³
*Niederschlagswassergebühr:        0,21 €/m²

2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellkosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2018 08:12 Uhr