Familienstützpunkt Zustimmung zur Einrichtung eines Familienstützpunktes sowie zur räumlichen Unterbringung und personellen Ausstattung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 12.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 12.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Im Juli 2017 hat der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Neu-Ulm den abschließenden Beschluss für die Familienbildung und die Einrichtung von Familienstützpunkten ein diesbezügliches Konzept beim Bayerischen Staats-ministerium für Arbeit und Soziales, Familien und  Integration einzureichen.
Aus fachlichen und finanziellen Gründen sollten im Förderzeitraum bis Ende 2020 höchstens fünf Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm gegründet werden. Nach erfolgter Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium noch im Jahre 2017 konnte das Bewerbungsverfahren eingeleitet werden. Bis zum 31. Dezember 2017 hatten die Kommunen Zeit, sich zu bewerben. Die Städte Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn haben die getan. Sie möchten einen solchen Familienstützpunkt einrichten.

In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses der Stadt Vöhringen vom 11. September 2017 wurde die vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neu-Ulm am 13. Juli 2017 beschlossene Konzeption der Familienbildung / Familienstützpunkte im Landkreis Neu-Ulm vom Koordinator des Landkreises Neu-Ulm, Herrn Lothar Girrbach, vorgestellt.

Familienstützpunkte sind sozialräumliche Anlauf- und Kontaktstellen, die bedarfsgerechte und niederschwellige Familienbildungsangebote, ggf. in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen vorhalten und initiieren. Familienstützpunkte bieten allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes an und stärken sie nach Bedarf in der Erziehung.

Gemeinden können sich auch zu einem Familienstützpunkt zusammen schließen. Der Gemeinderat unserer Nachbargemeinde Bellenberg hat leider keinen Bedarf gesehen, sodass sich für Vöhringen insoweit keine Zusammenarbeit mit einer anderen Kommune ergibt.

Die Finanzierung des Familienstützpunktes (FSP) erfolgt durch die Kommune bzw. den Träger sowie durch den Landkreis Neu-Ulm. Für Angebote und Maßnahmen im Rahmen der Familienbildung stellt der Landkreis dem FSP jährlich 2.000 € zur Verfügung. Die Kommunen bzw. der Träger übernimmt die Kosten für die Erstausstattung, alle einmaligen und laufenden Raum- und Sachkosten (Büroausstattung, Fahrkosten usw.) sowie die Personalkosten (i.d.R. für staatl. anerkannte/n Sozialpädagoge/in in EG 11b TVöD mit 19,5 Std. wöchentlich).

Der Landkreis Neu-Ulm gewährt den FSP bei Einstellung einer solchen Fachkraft eine Förderung der Personalkosten mit je 7 € pro unter 18jährigem Einwohner. Für Vöhringen wären dies auf der Grundlage der Veröffentlichungen des Bayer. Landesamtes für Statistik derzeit 15.512 € (2.216 Jugendliche x 7 €). Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 € pro FSP. Die Kommune muss sich an den Personalkosten mit dem gleichen Betrag wie der Landkreis Neu-Ulm beteiligen. Die Kosten für eine/n Sozialpädagogen/in belaufen sich auf ca. 28.000 € jährlich.

Die Stadtverwaltung hält die Einrichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen in Ergänzung zu den bereits bestehenden Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien zur Stärkung der Erziehungskompetenzen für empfehlenswert und hilfreich.

Die räumlichen Voraussetzungen für den Familienstützpunkt sind ein Bürozimmer für Organisationsaufgaben und Besprechungen sowie ein Sozialraum, in dem Angebote der Familienbildung, Räumlichkeiten für Kinderbetreuung und Bildungsveranstaltungen stattfinden können. Die Stadtverwaltung schlägt hierfür eine Doppelnutzung der Räume beim Hort bzw. der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord vor, die sich auch nach Auffassung des Koordinators beim Landkreis Neu-Ulm dafür bestens eignen würden. Als weiterer Gesichtspunkt der für diese Lösung sprechen würde, ist, dass die Leiterin des Hortes und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord, Frau Silke Echter, die im Familienstützpunkt anfallenden Aufgaben mit übernehmen könnte. Frau Echter ist staatlich geprüfte Erzieherin und absolviert derzeit berufsbegleitend ein Studium zur Sozialpädagogin, das sie voraussichtlich Anfang 2019 abschließt.

Der Koordinationsbeauftragte beim Landkreis Neu-Ulm, Herr Girrbach, würde diesen Vorschlag sehr begrüßen und eine Ausnahme für diese personelle Übergangslösung beim zuständigen Ministerium beantragen. Frau Echter verfügt bereits über vielfältige Kontakte und Vernetzungsmöglichkeiten, die auch beim Familienstützpunkt benötigt werden bzw. von Vorteil sind. Frau Echter ist derzeit 32,5 Std. für den Hort tätig. Eine weitere Erzieherin arbeitet dort 20 Stunden wöchentlich. Wenn Frau Echter auch die Aufgaben des Familienstützpunktes wahrnehmen würde, müsste für den Hort allerdings noch eine Kraft, z.B. eine Kinderpflegerin, mit ca. 12,5 Std. wöchentlich eingestellt werden.

Nachdem die Stadt Vöhringen nur über sehr wenige geeignete Räumlichkeiten verfügt, die zudem teilweise erst ausgebaut, mit zusätzlichen Fluchtwegen versehen oder erst errichtet werden müssten, empfiehlt die Stadtverwaltung, der vorgeschlagenen kostengünstigen Doppelnutzung im Bereich der Grundschule Vöhringen Nord zuzustimmen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen zum nächst möglichen Zeitpunkt zu. Der Familienstützpunkt wird bis auf weiteres in den Räumen des Hortes bzw. der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord untergebracht. Die Aufgaben des Familienstützpunktes werden von Frau Silke Echter, die gleichzeitig auch Leiterin des Hortes und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord ist, mit 19,5 Std. wöchentlich wahrgenommen. Aufgrund der Stundenreduzierung in der Leitungsfunktion des Hortes bzw. der Mittagsbetreuung wird für diese Einrichtung die Einstellung einer Fachkraft, z.B. Kinderpflegerin, mit ca. 12,5 Std. wöchentlich erforderlich.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt aus, dass sich der Landkreis Neu-Ulm bereits im Jahr 2013 mit der Thematik „Familienstützpunkte“ befasst und sich grundsätzlich auch für deren Etablierung im Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen habe. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neu-Ulm hat nun im Juli 2017 das diesbezügliche Konzept beschlossen und dem  Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familien und Integration eingereicht. Bis zum 31.12.2017 haben sich von den ursprünglich im Landkreis Neu-Ulm interessierten sieben Kommunen konkret drei Städte – Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn – beworben, einen Familienstützpunkt in ihrer Kommune einzurichten. Die Gemeinde Bellenberg möchte sich am Familienstützpunkt in Vöhringen leider nicht beteiligen. Der staatliche Förderzeitraum ist derzeit bis Ende 2020 begrenzt.

Familienstützpunkte sind, so Herr Bürgermeister Janson weiter, wohnortnahe sozialräumliche Anlauf- und Kontaktstellen, die bedarfsgerechte und niederschwellige Familienbildungsangebote, ggf. in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen vorhalten und initiieren. Familienstützpunkte bieten allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes an und stärken sie nach Bedarf in der Erziehung.

Die Stadtverwaltung schlage nach Prüfung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vor, den Familienstützpunkt zunächst im bestehenden Hort an der Grundschule Vöhringen Nord einzurichten. Dies hätte den Vorteil, dass dort keine baulichen Investitionen notwendig sind, weil die bestehenden Räumlichkeiten mit genutzt werden können. Zudem würde die Leiterin des Hortes die Aufgabe in Personalunion übernehmen können, da sie derzeit außerhalb ihrer Tätigkeit Sozialpädagogik studiert und das Studium voraussichtlich 2019 abschließen wird. Der zuständige Koordinator beim Landkreis Neu-Ulm, Herr Girrbach, würde diese Konzeption sehr begrüßen und versuchen, beim zuständigen Ministerium eine Ausnahme vom Erfordernis des Qualifikationsnachweises bis zum Abschluss des Studiums der Leiterin des Hortes zu erreichen.

Im Anschluss an diese Ausführungen schließt sich eine eingehende Diskussion, in deren Verlauf einige Gremiumsmitglieder die Meinung vertreten, dass die Einrichtung von Familienstützpunkten eine originäre staatliche Aufgabe ist, die auch vom Staat vollständig finanziert werden sollte. Ein Gremiumsmitglied ist der Ansicht, dass familiäre Probleme primär zunächst innerhalb der Familie geregelt werden sollten. Ein weiteres Ausschussmitglied hält die bereits bestehenden Angebote, wie Schulsozialarbeit, Drogenberatung, Jugendamt etc. für ausreichend.

Die Mehrheit der Gremiumsmitglieder spricht sich jedoch für die Einrichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen aus, weil sie die Erweiterung der bestehenden Angebote für sinnvoll halten und für diese Präventionsarbeit eine Notwendigkeit sehen. Es sei dies auch eine Chance, in dem Zeitraum bis Ende 2020 den konkreten Bedarf in Vöhringen auszuloten. Über die gewonnenen Erkenntnisse soll der Stadtrat dann informiert werden.

Abschließend ergeht hierzu folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt der Einrichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen zum nächst möglichen Zeitpunkt zu. Der Familienstützpunkt wird bis auf weiteres in den Räumen des Hortes bzw. der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord untergebracht. Die Aufgaben des Familienstützpunktes werden von Frau Silke Echter, die gleichzeitig auch Leiterin des Hortes und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Vöhringen Nord ist, mit 19,5 Std. wöchentlich wahrgenommen. Aufgrund der Stundenreduzierung in der Leitungsfunktion des Hortes bzw. der Mittagsbetreuung wird für diese Einrichtung die Einstellung einer Fachkraft, z.B. Kinderpflegerin, mit ca. 12,5 Std. wöchentlich erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Datenstand vom 23.03.2018 08:13 Uhr