Wortlaut des Antrags von Herrn Sascha Hinterkopf:
„Immer wieder ist mir zu Ohren gekommen, dass es am Waldbaggersee in Vöhringen massive Probleme um den FKK-Badebereich herum gibt, die Polizei aber aufgrund einer fehlenden Badeverordnung nicht die Möglichkeit hat Platzverweise auszusprechen. Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, das Thema „Badeverordnung für den Waldbaggersee“ auf die Tagesordnung des Stadtrates zu nehmen, damit in diesem Bereich Klarheit geschaffen werden kann. Wir sollten uns als Stadtrat mit einer generellen Badeverordnung am Illerzeller Waldbaggersee intensiv beschäftigen und eine solche auch erlassen, um der Polizei Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf Platzverweise zu ermöglichen, da sich einige Besucher im und um den Bereich des FKK-Badestrandes sehr aufdringlich verhalten und auch unangemessene Handlungen vor Kindern durchführen.
Mir und der Jungen Union Vöhringen ist es wichtig, dass der FKK-Bereich gekennzeichnet und begrenzt wird. Wir möchten den Mitbürgern das FKK-Baden weder verbieten noch einzelne Gruppen ausschließen. Wir wollen ein vernünftiges Miteinander und kein isoliertes Gegeneinander. Schließlich ist der Waldbaggersee schon seit Langem der Treffpunkt für FKK-Anhänger in Bayern und Teilen Baden-Württembergs. Mit der Forderung nach einer geregelten Badeverordnung möchte ich mich klar gegen
Mit der Forderung nach einer geregelten Badeverordnung möchte ich mich klar gegen das ausufernde Verhalten einiger Weniger, die ihr Unwesen und unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit ausleben wollen aussprechen. Der Weg entlang des Badesees ist in den Sommermonaten nicht nur für Familien ein beliebter Weg zum Spazieren gehen, sondern auch ein Schulweg für Schüler aus Senden – auch und vor allem deshalb sehen wir hier
klaren und dringenden Handlungsbedarf der Stadtverwaltung und des Stadtrats in Vöhringen. Durch die geforderte Badeverordnung wird so auch die Möglichkeit geschaffen, dass bei Verletzung des gängigen Verhaltens die Polizei Platzverweise aussprechen kann.“
Stellungnahme:
Die Stadt Vöhringen hat bereits am 26. Juni 2014 eine Verordnung über das Tragen von Badebekleidung beim öffentlichen Baden im Stadtgebiet Vöhringen (BadekleidungsVO) erlassen. Darin ist geregelt, dass jeder, wer öffentlich badet, grundsätzlich eine Badekleidung tragen muss. Ausgenommen hiervon ist der Waldbaggersee Illerzell, insbesondere die südliche Liegewiese. Die südliche Liegewiese ist dabei schon seit Jahren räumlich abgegrenzt in einen FKK-Bereich und einen Bereich für textiles Baden. Diese Bereiche sind vor Ort auch entsprechend gekennzeichnet. In der Praxis gab es keine Probleme.
Vor dem Hintergrund in den Medien dargestellter „sexueller Handlungen“ im nördlichen Teil des Illerzeller Waldbaggersees, die sich auch auf die Gemarkung Senden erstecken, wäre es aufgrund der Interessenlage der Stadt Senden vorstellbar, dass die bestehende Badeverordnung dahingehend modifiziert wird, dass der Nacktbadebereich ausschließlich auf die südliche Liegewiese begrenzt wird.