Das Staatliche Bauamt Krumbach beabsichtigt, im Jahr 2019 die Brückenbauwerke zwischen der Einmündung der Straße „Am Wielandkanal“ und der Landesgrenze zu sanieren und gleichzeitig die Fahrbahndecke zu erneuern.
Aufgrund dieser Maßnahme sind auch die vorhandenen Schutzeinrichtungen
gemäß den Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (RPS2009) umzurüsten.
Dies bedeutet, dass am Fahrbahnrand insbesondere im Bereich der Brücken Superrail Eco Stahlschutzplanken aufgebaut werden müssen.
Da diese Schutzeinrichtungen den Querschnitt um ca. 1 m verringern, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, damit die beidseitigen Geh- und Radwege weiter verwendet werden können.
Die Brückenbauwerke im Bereich der Wielandwerke sollen aufgrund der beab-sichtigten Sanierung neue Kappen erhalten, so dass die erforderliche Verbreiterung der Kappen durchführbar sind.
Die Zwischenbereiche werden ebenfalls mittels Winkelsteine so verbreitert,
dass keine Änderungen der Radwegführung erforderlich werden.
Im weiteren Verlauf ist aufgrund von Stützmauern, vorhandenen Radwegdurch-lässen etc. keine Verbreiterung möglich, ohne erheblichen Kostenaufwand sowie Verschlechterungen der Sichtfelder im Bereich des Durchlasses auf die querenden Fußgänger und Radfahrer, die eine weitere Gefährdung darstellen würden.
Die Illerbrücke selbst wird nicht grundlegend erneuert, so dass auf die
Anbringung der Schutzplanken verzichtet wird, da am Kappenende noch eine Erhöhung um ca. 25 cm vorhanden ist und bei der zul. Geschwindigkeit von 70 km/h nicht damit zu rechnen ist, dass ein Fahrzeug abstürzt.
Für den Zwischenbereich zwischen Illerbrücke und Wielandbrücke ist somit bei vorschriftsmäßiger Absicherung nach den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) die Führung des Geh- und Radweges nicht mehr möglich.
Vom Staatl. Bauamt wird daher vorgeschlagen, den Radweg beidseitig
aufzulassen und die Führung über die beidseitigen parallelen Geh- und Radweg-rampen zum Schützenheim bzw auf der Südseite zum Badesee als neue Wegeführung für Radfahrer zu benutzen.
Die Steigungen sind verträglich und die Umwegigkeit auf der Nordseite nicht vorhanden und auf der Südseite ca. 100 m, die nach Meinung der Fachbehörden als zumutbar eingeordnet wurden.
Die Stadt Vöhringen wird gebeten, diese Situation zu erörtern und mitzuteilen,
ob und inwieweit gegen die Vorgehensweise Bedenken bestehen und gleichzeitig mögliche Lösungsvorschläge noch bestehen.