Wohnbaugebiet "Witzighauser Straße Nord" in Illerberg Information Herr Bürgermeister Janson


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.04.2018 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Information:
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die teilweise auch in der Lokalpresse
dargestellten Einwendungen einiger Eigentümer und Landwirte bezüglich der konkreten Ausführung der Erschließung des Baugebietes „Witzighauser Straße“ in Illerberg bezüglich der verkehrlichen Erschließung und führt hierzu aus, dass sich das neu ausgewiesene Wohngebiet in der Witzighauser Straße in Illerberg nach Fertigstellung sicherlich als sehr attraktives und schönes Wohngebiet darstellen dürfte. Aufgrund der Topografie, nur beispielsweise sei die Steigung von 18 % (!) erwähnt, stelle sich die Erschließung dieses Wohngebiets in der Praxis aber als kein leichtes Unternehmen dar. Konkret gab es um Ostern bei einigen Grundstückseigentümern bzw. Landwirten bezüglich dieser Erschließung auch gewisse Irritationen und Verstimmungen. Teilweise wurde in den lokalen Medien hierüber bereits umfänglich berichtet. Es stehen zwar noch zwei Gesprächstermine mit betroffenen Anliegern und der Landwirtschaft aus.

Er wolle aber gleichwohl kurz auch im Stadtrat diese Thematik aufgreifen und darstellen, wo die jeweiligen Kritikpunkte lagen und liegen. Vorab macht er aber deutlich, dass die Bauausführung selbst bebauungsplankonform ist und mit dem Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ in Illerberg in Einklang steht. Auch die Grundzüge des Bebauungsplanes wurden nicht im Ansatz tangiert. Es war nach dem Bebauungsplan auch kein Monitoring abverlangt. Die Begrünungsmaßnahmen sollten professionell geplant und umgesetzt werden. Die abschließende Überprüfung obliegt der Kommune.
Bezüglich der Verkehrserschließung heißt es wörtlich im konkreten Bebauungsplan:

„Die Verlängerung der Witzighauser Straße ist im Bereich der bestehenden Grundstücke
Flurnummer 986/1 bis 986/3 mit einem einseitigen Gehweg (Breite 1,5 m) auf der Westseite und einer Fahrbahnbreite von 6,0 m vorgesehen.
Die Weiterführung im Bereich des Grundstücks Flurnummer 999 wird ohne Gehweg mit einer Breite der Verkehrsfläche von 6,0 m festgelegt.
Auf der Ostseite der Fahrbahn wird ein Randstreifen mit einer Breite von ca. 1,5 m
ohne Baumbepflanzungen angelegt.
Ein Ausweichen auf diesen Randstreifen ist in einem geringen Umfang möglich.
Dadurch kann ein reibungsloses Durchfahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen gewährleistet werden.
Die Verkehrsflächen im gesamten Plangebiet werden als Tempo 30 Bereich ausgebildet.“

Inwieweit bei der konkreten verkehrlichen Erschließung darüber hinaus evtl. noch gewisse Verbesserungen bzw. Modifizierungen möglich sind, dies werden auch die erwähnten Abstimmungsgespräche noch ergeben.

Erschließungsträger ist die Illerberger Städtebau- und Erschließungsgesellschaft mbh & Co. KG.

Ein Kritikpunkt war auch die Befestigung des Randstreifens einer Natursteinmauer. Diese war ursprünglich - auch sicherlich allein aus Kostengründen – vom Erschließungsträger gar nicht vorgesehen. Während der Baumaßnahme zeigte sich aber doch, dass die Errichtung dieser Steinbegrenzung nicht nur optisch einen gewissen Charme habe, sondern auch der Verfestigung und Absicherung zum benachbarten landwirtschaftlichen Grundstück diene.

Im Anschluss daran stellt Herr Söhner ausführlich zunächst den ursprünglichen Zustand vor der Erschließung dar und geht danach detailliert auf die Festsetzungen im Bebauungsplan und die durchgeführten Maßnahmen ein. Er führt dabei insbesondere aus:

  • Die Straße wurde im größten Maß gemäß Straßenplanung um ca. 33 cm tiefer gelegt, nicht wie beschrieben um 80 cm.
  • Die Böschung auf der Ostseite sowie auch auf der Westseite war vorher auch schon
    vorhanden.
  • Hintergrund der Tieferlegung der Straße sind zum einen die beiden gegebenen
    Anschlüsse an der Nord- und Südseite sowie die abgehenden Straßen hinunter zum Baugebiet.
Aufgrund des extremen Gefälles im Baugebiet musste die Witzighauser
Straße tiefergesetzt werden um ein noch vertretbares Gefälle der abgehenden Anliegerstraße zu erhalten.
Das Gefälle beträgt derzeit immerhin noch knapp 18 % !
  • Auch die unten liegende Anliegerstraße welche in Nord und Südrichtung verläuft wurde gegenüber dem ursprünglichen Gelände angehoben, um das Gefälle im Rahmen zu
    halten, an manchen Stellen um bis zu ca. 2,0 m.
  • Bei der Ausweisung eines Baugebietes in einem Gebiet mit der gegebenen extremen topographischen Lage müssen gewisse Veränderungen am Bestand erfolgen.
  • Die Natursteinwand wurde im Zuge der Arbeiten gefordert, um auch den östlichen
    Nachbar zu schützen.
Dies heißt aber auch,  mit der Stützwand kann das Grundstück näher an die Grenze bewirtschaftet werden, da eine größere Stabilität herrscht.
  • Eine Ausweichfläche von ca. 50 cm besteht auf der Ostseite der Straße, dann erstreckt sich die Natursteinmauer.

Im Anschluss daran entwickelt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf von einigen Gremiumsmitgliedern die Situation nicht als befriedigend angesehen wird. Sie befürchten vor allem dann Probleme, wenn Autos nicht ordnungsgemäß geparkt werden oder eine größere Anzahl von Besucher ihre Fahrzeuge in den Weg stellen. Zudem wird bezweifelt, ob die Stützmauer die Belastung von schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen aushält. Evtl. wäre eine Stützmauer aus Stahlbeton besser und auch platzsparender gewesen.

Ein anderes Gremiumsmitglied bedauert, dass die Beschwerden von den Anliegern und Landwirten an die Stadtverwaltung gerichtet werden, da die Erschließung dieses Wohngebietes einem Bauträger übertragen wurde, der die Verantwortung hierfür trägt.

Herr Bürgermeister Janson führt abschließend aus, dass in den nächsten Tagen weitere
Gespräche mit den Anliegern und Landwirten geführt werden und hierbei nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werde. Er werde dem Gremium über das Ergebnis wieder berichten.

Datenstand vom 18.05.2018 07:13 Uhr