Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); „13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“; - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Süden des Siedlungsgebietes des Ortsteils Thal der Stadt Vöhringen, im sog. Landgrabental, ist die Ansiedlung einer überörtlich ausgerichteten Freizeitanlage in Form eines Reiterhofes geplant.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Vöhringen sind für diesen Bereich in großem Umfang landwirtschaftliche Flächen dargestellt.

Derzeit wird der Reiterhof im Ortszentrum des Stadtteiles Thal betrieben.
Aufgrund der Lage im Ortszentrum und der räumlichen Nähe zum Naturschutzgebiet Wasenlöcher kommt es zu Beeinträchtigungen am jetzigen Standort, u. a. durch Ausritte in das Naturschutzgebiet Wasenlöcher.
Im Zuge einer Erweiterung möchte der Inhaber des Reiterhofes den Fortbestand seines Betriebes durch ein langfristiges und auch zukünftig marktfähiges Angebot sichern und damit verbunden die v. g. Beeinträchtigungen beheben.

Innerhalb des Ortszentrums oder an einem anderen Standort innerhalb des Ortsgebietes bestehen nach konkreter Überprüfung keine räumlichen Möglichkeiten, den Betrieb zu erweitern.
Als Voraussetzung zur Erweiterung des Betriebes und einer Standortverbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigungen am jetzigen Standort ist deshalb eine Verlagerung des Betriebes vorgesehen.

Der Inhaber des Reiterhofes beabsichtigt die Neuerrichtung seines Reiterhofes auf dem eigenen Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal westlich der Riedhofstraße.

Im Vorfeld wurden konkrete alternative Standorte für das Vorhaben untersucht.
Bei der Suche nach Alternativstandorten ergeben sich aufgrund zahlreicher stark frequentierter überörtlicher Hauptverkehrsstraßen und der Lage des Naturschutzgebietes Wasenlöcher stark eingeschränkte Ansiedlungsmöglichkeiten.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Ansiedlung des Reiterhofes in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich zuzuordnen.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“.

Das Plangebiet des FNP-Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha im bisher noch nicht bebauten Außenbereich.
Aufgrund der spezifischen Vorhabenstruktur wird im FNP ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Pferdesport“ dargestellt.

Für die „13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach vor.
Zur Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen
13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bereich Landgrabental (Reiterhof Thal)“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 26.04.2018 mit folgenden Bestandteilen:
1.1)         Planzeichnung
1.2)        Textteil mit Begründung und Umweltbericht
1.3)        KC: Übersichtslageplan Standortalternativenprüfung (= Anlage zur Begründung)

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal).

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der „13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ in der Fassung vom 26.04.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Janson begrüßt Frau Dr. Wolf sowie Frau Fürstenberg von Kling Consult und führt einleitend aus, dass für dieses in Thal vorgesehene größere Projekt bereits erhebliche Vorarbeiten und rechtliche Prüfungen notwendigen waren.
auch Alternativstandorte wurden eingehend geprüft.
Letztlich habe sich nur die gegenständliche Fläche als realisierbar erwiesen.
Zunächst ist hier jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ebenso die Aufstellung eines Bebauungsplanes, die mit vorgestellt werden sollen.

Insofern stehen die beiden Themenbereiche im inneren Zusammenhang der Tagesordnungspunkte 2 und 3.
Sodann übergibt 1. Bürgermeister Janson die Sitzungsleitung an 2. Bürgermeister Walk und entschuldigt sich für die weitere Sitzung aufgrund eines dringenden und unaufschiebbaren Termins.

Frau Dr. Wolf und Frau Fürstenberg stellen die Planungsüberlegungen sowohl zu der angedachten Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zu dem vorgesehenen Bebauungsplan vor.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal).

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der „13. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Landgrabentals (Reiterhof Thal)“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2018 07:15 Uhr