Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Gewerbegebiet Heckengraben in Vöhringen, Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200; Tiefbauarbeiten für Wasserleitung; Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Für die Erschließung des künftigen Gewerbegebietes „Heckengraben“ ist es notwendig eine neue Trinkwasser-Hauptleitung der Dimension DN 200 verlegen zu lassen.
Der Leitungsverlauf ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.

Diese Leitung dient auch künftig der Versorgungsverbesserung für den nördlichen Teil von Vöhringen und dem Stadtteil Illerzell.

Nachdem die Fa. Sanomed den Auftrag für die Erschließung des Firmengeländes im Gewerbegebiet „Heckengraben“ bereits vergeben hat und mit der Ausführung schnellstmöglich beginnen möchte, muss der Auftrag für die Verlegung der Hauptwasserleitung schnellstens vergeben werden.

Die notwendigen Arbeiten wurden vom Architekturbüro Wassermüller, Ulm, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und beschränkt ausgeschrieben.

10 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

4 Firmen gaben zur Submission am 17.04.2018 ein Angebot ab.

Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Architekturbüro Wassermüller, Ulm, kann dem beiliegendem Preisspiegel entnommen werden.

Der Auftrag für die Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200 im Gewerbegebiet „Heckengraben“ ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Laupheim, zu einem Pauschalbetrag in Höhe von brutto 170.170,00 €  zu vergeben.

Die Auftragssumme in Höhe von brutto 170.170,00 € liegt leicht unter den prognostizierten Kosten.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im Mai 2018.

Empfehlung

Der Auftrag für die Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200 im Gewerbegebiet „Heckengraben“ wird an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Laupheim, zu den Bedingungen des 1. Nebenangebotes vom 13.04.2018 auf der Grundlage des Hauptangebotes in Höhe von brutto 170.170,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 8150.9505 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

„Der Auftrag für die Neuverlegung einer Haupttrinkwasserleitung DN 200 im Gewerbegebiet „Heckengraben“ wird an die Firma Schwall Bauunternehmung GmbH, Laupheim, zu den Bedingungen des 1. Nebenangebotes vom 13.04.2018 auf der Grundlage des Hauptangebotes in Höhe von brutto 170.170,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind unter der Haushaltsstelle 8150.9505 bereitgestellt.“

Datenstand vom 18.05.2018 07:15 Uhr