Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 17.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.05.2018 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 17.05.2018 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Ortszentrum des Stadtteiles Thal wird durch den Inhaber eines Reiterhofes als Projektträger einer der Bauleitplanung zugrunde liegenden Vorhabenplanung für die Neuerrichtung eines Reiterhofes betrieben.
Aufgrund der Lage im Ortszentrum und der räumlichen Nähe zum Naturschutzgebiet Wasenlöcher kommt es zu Beeinträchtigungen am jetzigen Standort, u. a. durch Ausritte in das Naturschutzgebiet Wasenlöcher.
Im Zuge einer Erweiterung möchte deshalb der Inhaber des Reiterhofes den Fortbestand seines Betriebes durch ein langfristiges und in der Zukunft marktfähiges Angebot sichern und damit verbunden die v. g. Beeinträchtigungen beheben.

Innerhalb des Ortszentrums oder an einem anderen Standort innerhalb des Ortsgebietes bestehen keine räumlichen Möglichkeiten den Betrieb zu erweitern.
Als Voraussetzung zur Erweiterung des Betriebes und einer Standortverbesserung hinsichtlich der Beeinträchtigungen am jetzigen Standort ist deshalb eine Verlagerung des Betriebes vorgesehen.

Der Inhaber des Reiterhofes beabsichtigt die Neuerrichtung ihres Reiterhofes auf dem eigenen Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal westlich der Riedhofstraße.
Das Plangebiet liegt südlich des Siedlungsgebietes des Ortsteils Thal.
Dem Bebauungsplan liegt eine Vorhabenplanung des Architekturbüro WP Architektur für den Pferdesport (AB WP), Frankfurt/Nürnberg zugrunde.

Die geplante Reitanlage stellt aufgrund ihrer vorgesehenen Betriebsstruktur eine überörtlich raumbedeutsame Freizeitanlage dar.
Neben der Verbesserung der Freizeitinfrastruktur in Vöhringen dient das Vorhaben insgesamt auch der Stärkung der Stadt Vöhringen als attraktiver Wirtschafts- und Wohnstandort.

Im Vorfeld wurden konkrete alternative Standorte für das Vorhaben untersucht.
Bei der Suche nach Alternativstandorten ergeben sich aufgrund zahlreicher stark frequentierter überörtlicher Hauptverkehrsstraßen und der Lage des Naturschutzgebietes Wasenlöcher stark eingeschränkte Ansiedlungsmöglichkeiten.
Alternative geeignete und verfügbare Standorte stehen für die beabsichtigte Ansiedlung des Reiterhofes in Vöhringen derzeit nicht zu Verfügung.

Das gegenständliche Grundstück Flur-Nr. 381, Gemarkung Thal wird bislang landwirtschaftlich genutzt und ist planungsrechtlich derzeit dem Außenbereich zuzuordnen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer baulichen Nutzung des Grundstückes erforderlich.
Parallel dazu erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Landgrabental.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück-Nr. 381.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,9 ha.
Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:
  • Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Pferdesport“ nach § 11 Abs. 1 BauNVO
  • Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ): max. 0,6, zulässige Gebäudehöhe: 528,5 in Meter ü. NN, d.h. max. ca. 14 m über Gelände) und überbaubaren Grundstücksflächen
  • Festsetzung eines Baufensters innerhalb dessen max. 2 Wohnhäuser errichtet werden können
  • Festsetzung von privaten Grünflächen mit Pflanzgeboten zur Eingrünung des Sondergebietes nach Norden und Süden (Breite mind. 3 m)  ggü. der freien Landschaft
  • Festsetzung einer privaten Grünfläche Koppel mit Obstwiese im Westen des Plangebietes, z.T. mit Anrechnung als Ausgleichsfläche für den geplanten Eingriff.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden.
Die Eingriffs-/Ausgleichs­bilanzierung gemäß bayerischem Leitfaden zur „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ ergibt unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes (Baufeldeingrünung) einen naturschutzfachlichen Ausgleichsbedarf von ca. 1,9 ha.
Davon können 1,3 ha innerhalb des Plangebietes auf der privaten Grünfläche Koppel mit Obstwiese ausgeglichen werden.
Der verbleibende Kompensationsbedarf muss im weiteren Verfahren auf externen Ausgleichsflächen im Umfang von ca. 0,58 ha geleistet werden.

Im Ergebnis eines Fachbeitrags zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Bebauungsplanes von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult vom 20.04.2018 ist artenschutzrechtlich ein Vorkommen von anderen Arten, als bodenbrütenden Vögeln, auszuschließen.
Für diese werden im Bebauungsplan Vermeidungsmaßnahmen geregelt, z. B. Baufeldfreimachung in den Wintermonaten, ansonsten vorherige Prüfung auf Vorkommen von bodenbrütenden Vögeln.

Für den Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018, ausgearbeitet von der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach mit Begründung und Umweltbericht vor.
Zur Bauleitplanung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
 
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 
Anlagen
Bebauungsplan „Reiterhof Thal im Landgrabental“, Vorentwurf in der Fassung vom 26.04.2018 mit folgenden Bestandteilen
1.1)        Planzeichnung
1.2)        Textteil mit textlichen Festsetzungen und Begründung
1.3)        KC: Zusammenfassung Vorhabenplanung (= Anlage 1 zur Begründung)
1.4)        KC: Übersichtslageplan Standortalternativen (= Anlage 2 zur Begründung)
1.5)        KC: Grünordnerischer Fachbeitrag (= Anlage 3 zur Begründung)
1.6)        KC: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (= Anlage 4        zur Begründung)
1.7)        KC: Umweltbericht (= Anlage 5 zur Begründung)

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ für einen Teilbereich des Landgrabentals, westlich der Riedhofstraße.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Es wird auf die Ausführungen zu Top 2 verwiesen.

Hierzu ergeht folgender

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ für einen Teilbereich des Landgrabentals, westlich der Riedhofstraße.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Reiterhof Thal im Landgrabental“ in der Fassung vom 17.05.2018.

Mit diesem Vorentwurf sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.06.2018 07:16 Uhr