Caritas-Centrum Vöhringen; Küchensanierung und Neugestaltung des Restaurants; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses durch die Stadt Vöhringen
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 02.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 02.07.2018 | ö | Vorberatung | 4 |
Sachverhalt
für die mittlerweile erfolgte dringend notwendig gewordene Küchensanierung
und Neugestaltung des Restaurantbereichs im Caritas-Centrum Vöhringen
die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 25 %.
Auch die Versorgung der Schulen (Mittagsbetreuung, Schülerhort), Kindertagesstätten
und der mobile Menüservice für Seniorinnen und Senioren in und um die Stadt Vöhringen gehört dabei mit zum konkreten Aufgabengebiet.
Der attraktiv und ansprechend neu gestaltete Restaurantbereich wiederum
ist nicht nur für die Bewohner, sondern auch für zahlreiche ältere Mitbürgerinnen
und Mitbürger aus Vöhringen, die noch über eine ausreichend eigene Mobilität verfügen,
sich aber nicht mehr ausschließlich selbst versorgen wollen, ein zentraler Anlaufpunkt
und Begegnungsort, sei es im Bereich der tagtäglichen Versorgung mit Essen
oder aber auch in dem so wichtigen rein sozial-kommunikativen Bereich.
zentralen Aufgaben auch der Kommune.
Auf kommunaler Ebene wird man immer stärker gefordert sein, die örtlichen Akteure
in der Altenhilfe und Altenpflege, die Kostenträger, die Leistungserbringer sowie
die Dienstleistungs- und Beratungsstruktur gut zu koordinieren und zu einem
eng aufeinander abgestimmten Netzwerk zu gestalten.
Altenhilfe und Altenpflege kann ferner nur dann wirklich gelingen könne,
wenn sie wie hier in Vöhringen dort verortet wird, wo der alte Mensch lebt,
wo er so lange wie möglich daheim leben kann, wo er auch unter Kostengesichtspunkten
so lange wie möglich gut versorgt, begleitet, betreut und gepflegt werden kann.
Die Sorge um das körperliche und soziale Wohl ihrer Einwohner sind der Stadt Vöhringen gerade im Hinblick auf die demographisch stetig wachsende Zahl älterer Mitbürgerinnen
und Mitbürger und in der Folge somit auch altersbedingt hilfsbedürftiger Menschen
somit selbstverständlich eine wichtige Aufgabe, die es zu fördern und unterstützen gilt.
Inwieweit aber dieser primär gastronomisch wirtschaftliche Bereich eine gesonderte
und von der Regelbezuschussung abweichende höhere finanzielle Unterstützung
rechtfertigt, ist nicht leicht zu beantworten.
Zum einen ist der rein gastronomische Betrieb z.B. bei Vereinsgaststätten
in aller Regel von einer Förderung ausgeschlossen.
Auch sehen die Regelungen in Ziff. 6.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
grundsätzlich einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der
zuschussfähigen Kostenmit einer Höchstbegrenzung von 50.000,00 € vor.
In diesem Kontext und auch unter dem Gesichtspunkt der derzeit sehr angespannten kommunalen Haushaltslage wird deshalb empfohlen, von einer über die Regelbezuschussung hinausgehende und auf den Höchstbetrag begrenzte Förderung abzusehen und einen Investitionskosten-zuschuss in Höhe von 10 % der
zuschussfähigen Kosten mit einer Höchstbegrenzung von 50.000,00 € zu gewähren.
In diesem Fall würde die Ausbezahlung des Zuschusses zu gleichen Teilen
in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 erfolgen.
Empfehlung
im Caritas-Centrum Vöhringen gemäß Ziff. 6.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
einen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 10 % der nachgewiesenen
tatsächlichen Bau- und Investitionskosten und somit unter Berücksichtigung der
ebenfalls hierin geregelten Höchstbetragsbezuschussung einen maximalen Zuschuss
in Höhe von 50.000,00 €.
Die Beträge sind in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend zu veranschlagen.
Diskussionsverlauf
Beschluss
im Caritas-Centrum Vöhringen gemäß Ziff. 6.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
einen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 10 % der nachgewiesenen
tatsächlichen Bau- und Investitionskosten und somit unter Berücksichtigung der
ebenfalls hierin geregelten Höchstbetragsbezuschussung einen maximalen Zuschuss
in Höhe von 50.000,00 €.
Die Beträge sind in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3