Caritas-Centrum Vöhringen; Küchensanierung und Neugestaltung des Restaurants; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses durch die Stadt Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 02.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.07.2018 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20. Februar 2018 beantragte der Caritasverein Illertissen
für die mittlerweile erfolgte dringend notwendig gewordene Küchensanierung
und Neugestaltung des Restaurantbereichs im Caritas-Centrum Vöhringen
die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 25 %.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf rund 1,3 Millionen €.
Wie bereits im Antragsschreiben erläutert, liefert die Großküche im Caritas-Centrum Vöhringen nicht nur das Essen für die Bewohner des Vöhringer Caritas-Centrum.
Auch die Versorgung der Schulen (Mittagsbetreuung, Schülerhort), Kindertagesstätten
und der mobile Menüservice für Seniorinnen und Senioren in und um die Stadt Vöhringen gehört dabei mit zum konkreten Aufgabengebiet.
Der attraktiv und ansprechend neu gestaltete Restaurantbereich wiederum
ist nicht nur für die Bewohner, sondern auch für zahlreiche ältere Mitbürgerinnen
und Mitbürger aus Vöhringen, die noch über eine ausreichend eigene Mobilität verfügen,
sich aber nicht mehr ausschließlich selbst versorgen wollen, ein zentraler Anlaufpunkt
und Begegnungsort, sei es im Bereich der tagtäglichen Versorgung mit Essen
oder aber auch in dem so wichtigen rein sozial-kommunikativen Bereich.
Die Altenhilfe und Altenpflege gehört sicherlich zu den immer wichtiger werdenden
zentralen Aufgaben auch der Kommune.
Auf kommunaler Ebene wird man immer stärker gefordert sein, die örtlichen Akteure
in der Altenhilfe und Altenpflege, die Kostenträger, die Leistungserbringer sowie
die Dienstleistungs- und Beratungsstruktur gut zu koordinieren und zu einem
eng aufeinander abgestimmten Netzwerk zu gestalten.
Altenhilfe und Altenpflege  kann ferner nur dann wirklich gelingen könne,
wenn sie wie hier in Vöhringen dort verortet wird, wo der alte Mensch lebt,
wo er so lange wie möglich daheim leben kann, wo er auch unter Kostengesichtspunkten
so lange wie möglich gut versorgt, begleitet, betreut und gepflegt werden kann.
Die Sorge um das körperliche und soziale Wohl ihrer Einwohner sind der Stadt Vöhringen gerade im Hinblick auf die demographisch stetig wachsende Zahl älterer Mitbürgerinnen  
und Mitbürger und in der Folge somit auch altersbedingt hilfsbedürftiger Menschen
somit selbstverständlich eine wichtige Aufgabe, die es zu fördern und unterstützen gilt.
Inwieweit aber dieser primär gastronomisch wirtschaftliche Bereich eine gesonderte
und von der Regelbezuschussung abweichende höhere finanzielle Unterstützung
rechtfertigt, ist nicht leicht zu beantworten.
Zum einen ist der rein gastronomische Betrieb z.B. bei Vereinsgaststätten
in aller Regel von einer Förderung ausgeschlossen.
Auch sehen die Regelungen in Ziff. 6.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
grundsätzlich einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der
zuschussfähigen Kostenmit einer Höchstbegrenzung von 50.000,00 € vor.
In diesem Kontext und auch unter dem Gesichtspunkt der derzeit sehr angespannten kommunalen Haushaltslage wird deshalb empfohlen, von einer über die Regelbezuschussung hinausgehende und auf den Höchstbetrag begrenzte Förderung abzusehen und einen Investitionskosten-zuschuss in Höhe von 10 % der
zuschussfähigen Kosten mit einer Höchstbegrenzung von 50.000,00 € zu gewähren.
In diesem Fall würde die Ausbezahlung des Zuschusses zu gleichen Teilen
in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 erfolgen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Caritas-Verein Illertissen gGmbH für die dringend notwendig gewordene Küchensanierung und Neugestaltung des Restaurantbereichs
im Caritas-Centrum Vöhringen gemäß Ziff. 6.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
einen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 10 % der nachgewiesenen
tatsächlichen Bau- und Investitionskosten und somit unter Berücksichtigung der
ebenfalls hierin geregelten Höchstbetragsbezuschussung einen maximalen Zuschuss
in Höhe von 50.000,00 €.
Der Zuschussbetrag wird jeweils hälftig in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 ausbezahlt.
Die Beträge sind in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachdarstellung durch Herrn Bürgermeister Janson entwickelt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf sich einige Gremiumsmitglieder kritisch über die vorgeschlagene Bezuschussung durch die Stadt Vöhringen äußern, nachdem es sich um eine Küchensanierung bzw. die Neugestaltung des Restaurantbereiches handelt und der Caritasverein als Wirtschaftsbetrieb für diesen gastronomischen Bereich in erster Linie eigenverantwortlich ist. Auch wird die Frage gestellt, welche anderen Zuschussmöglichkeiten evtl. in Anspruch genommen werden können.

Herr Bürgermeister Janson vertritt mit der überwiegenden Mehrheit der Gremiumsmitglieder jedoch die Ansicht, dass die Belange der älteren und kranken Mitbürgerinnen und Mitbürger quasi zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören und die Stadt Vöhringen insoweit durch den Caritasverein sehr stark entlastet werde. Nachdem der Küchen- und Gastronomiebereich zu einem Großteil (ca. 80%) für die tagtägliche Versorgung der Heimbewohner benötigt werde, sei der von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Zuschussbetrag mehr als gerechtfertigt, zumal der Caritasverein als gemeinnützige und soziale Einrichtung auch unter die städtischen Vereinsförderrichtlinien falle.

Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Caritas-Verein Illertissen gGmbH für die dringend notwendig gewordene Küchensanierung und Neugestaltung des Restaurantbereichs
im Caritas-Centrum Vöhringen gemäß Ziff. 6.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
einen Investitionskostenzuschusses in Höhe von 10 % der nachgewiesenen
tatsächlichen Bau- und Investitionskosten und somit unter Berücksichtigung der
ebenfalls hierin geregelten Höchstbetragsbezuschussung einen maximalen Zuschuss
in Höhe von 50.000,00 €.
Der Zuschussbetrag wird jeweils hälftig in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 ausbezahlt.
Die Beträge sind in den jeweiligen Haushaltsjahren entsprechend zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.07.2018 07:31 Uhr