Bauvoranfrage für die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstückes Flur-Nr. 442 der Gemarkung Thal zur Klärung einer behördlichen Grundstücksbewertung; Bauort: "Untere Hauptstraße 33" in Thal (Flur-Nr. 442)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 05.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.07.2018 ö Beschließend 1.15

Diskussionsverlauf

Herr Söhner zeigt bei dieser Anfrage einerseits ein Luftbild, welches die Örtlichkeit und insbesondere den Bewuchs des Hanges mit Obstbäumen sichtbar macht und andererseits die bauplanungsrechtlichen Aussagen zu diesem Grundstück im Flächennutzungsplan sowie im einschlägigen Bebauungsplan.

Dabei wird deutlich, dass der Flächennutzungsplan insbesondere den steileren Hangbereich mit den Obstbäumen als Grünfläche darstellt, während der einschlägige Bebauungsplan auch einen Teil des Hanges einer bebaubaren Fläche zuschlägt.

Überwiegend wird eine mögliche Bebauung des mit Obstbäumen bewachsenen Hangbereiches als fraglich angesehen .

Datenstand vom 17.07.2018 07:32 Uhr