Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen; Neufassung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 19.02.2018 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 01.03.2018 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Vorab der konkreten nachstehenden Sachverhaltsdarstellung dürfen wir darauf hinweisen, dass es sich hier bei der vorliegenden Neufassung der Satzung zur Erhebung des Erschließungsbeitrages nicht um die derzeit in der öffentlichen und gesetzgeberischen Diskussion befindliche strittige Straßenausbaubeitragssatzung handelt.
Die hier thematisierten Erschließungsbeiträge werden ausschließlich erhoben für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Verkehrsanlage.


Mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) im Jahre 2016 hat der Bayerische Landesgesetzgeber festgelegt, dass Erschließungsbeiträge formell gesehen nicht mehr primär nach § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erhoben werden, sondern nach Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 5a KAG und § 132 BauGB.

Neben dieser Änderung der Rechtsgrundlage waren weitere, teilweise bloß redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen in der Satzung angezeigt.
Zusätzlich sind auch Regelungen mit aufgenommen (z.B. Verteilungsregelung, wenn kein Bebauungsplan besteht, Definition der Vollgeschosse, Entstehen der Beitragspflicht, die „Person“ des Beitragspflichtigen, die Fälligkeit des Beitrages usw.).

Diese Änderungen bzw. Ergänzungen im Satzungsentwurf orientieren sich am Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Der neue Satzungsentwurf ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS – Anlage 1). Die Satzung tritt am 01.02.2018 in Kraft. Sie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson betont eingangs, dass es sich hierbei nicht um die derzeit in der öffentlichen und gesetzgeberischen Diskussion stehende Straßenausbaubeitragssatzung, sondern ausschließlich um die Erschießungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Verkehrsanlagen handle. Diese werde lediglich an die neuesten gesetzlichen Bestimmungen und die höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS – Anlage 1). Die Satzung tritt am 01.04.2018 in Kraft. Sie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2018 16:10 Uhr