Ortsstraßen:
3. Teilstrecke Oberer Kellerbergweg in Illerberg
Der Ausbau der 3. Teilstrecke des Oberen Kellerbergweges in Illerberg wurde mit der Firma Roth Wohnbau GmbH über einen Erschließungsvertrag im Rahmen der Überplanung und Bebauung des Kellerberges geregelt.
Die nunmehr komplett fertiggestellte Straße wurde in Vollzug dieses Erschließungsvertrages zwischenzeitlich von der Stadt Vöhringen abgenommen.
Die zur Verbreiterung der Straße notwendigen Grundstücksflächen sind zwischenzeitlich eigentumsrechtlich auf die Stadt Vöhringen übertragen worden.
Diese Teilstrecke des Oberen Kellerbergweges war bisher lediglich als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Eine Widmung als Ortsstraße ist nun geboten, um dem Oberen Kellerbergweg entsprechend der neuen wesentlich gestiegenen Verkehrsbedeutung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben.
Lageplan – Anlage 1
Straße „Am Kellerberg“ in Illerberg
Der Ausbau der Straße „Am Kellerberg“ in Illerberg wurde mit dem Erschließungsträger, der Firma Roth Wohnbau GmbH, über einen Erschließungsvertrag geregelt.
Die nunmehr ausgebaute und komplett fertiggestellte Straße wurde in Vollzug dieses Erschließungsvertrages zwischenzeitlich von der Stadt Vöhringen abgenommen.
Die Stadt Vöhringen hat diese Straße zwischenzeitlich in ihr Eigentum übernommen.
Die Vermessung und die Grundbucheintragung sind erfolgt.
Eine Widmung als Ortsstraße ist damit geboten, um ihr die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben.
Lageplan – Anlage 2
Straße „An der Alten Ziegelei“ in Illerberg
Der Ausbau der Straße „An der Alten Ziegelei“ in Illerberg wurde mit dem Erschließungsträger, der Firma Autohof Vöhringen GmbH & Co. KG, über einen Vorhabens- und Erschließungsvertrag geregelt.
Der Straßenbau ist seit längerer Zeit bereits erfolgt. Die vermessungstechnische und grundbuchrechtliche Abwicklung hat einige Zeit in Anspruch genommen.
Die Messungsanerkennung wurde im Mai 2017 beurkundet.
Ein grundbuchrechtlicher Vollzug und somit die Eigentumsumschreibung der Straßenflächen auf die Stadt Vöhringen kann erst nach Freigabe von eingetragenen Rechte, die zwar auf der Gesamtfläche lasten, aber nicht für die Straßenfläche relevant sind, erfolgen.
Nachdem aber eine Firma die Freigabe eines zu ihren Gunsten eingetragenen Rechtes von der vorherigen Widmung der Straße abhängig macht, soll die Straße nun gewidmet werden. Die Übertragung der Straßenfläche in das Eigentum der Stadt Vöhringen ist bereits notariell beurkundet.
Lageplan – Anlage 3
„St.-Florian-Straße“ in Illerberg
Der Ausbau der St.-Florian-Straße in Illerberg ist im Jahr 2017 erfolgt.
Die Stadt Vöhringen ist Eigentümerin dieser Straßenfläche.
Die Vermessung und die Grundbucheintragung sind erfolgt.
Eine Widmung als Ortsstraße ist damit geboten, um ihr die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben.
Lageplan – Anlage 4
„Kranichstraße“ in Vöhringen
Der Ausbau der Kranichstraße in Vöhringen ist im Jahr 2017 erfolgt.
Die Stadt Vöhringen ist Eigentümerin dieser Straßenflächen.
Die Vermessung ist erfolgt und grundbuchamtlich vollzogen.
Das Teilstück I der Kranichstraße in Ost-West-Richtung ab dem Kreisverkehr Ulmer Straße ist bereits als Ortsstraße gewidmet (vormals Falkenstraße).
Eine Widmung der weiteren Straßenfläche als Ortsstraße (in zwei Teilstrecken) ist geboten, um ihr die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben.
Lageplan – Anlage 5 und 5a
Straße „Alte Poliere“ in Vöhringen
Zum Zeitpunkt des Baus der Rue de Vizille (Kreisstraße – gewidmet durch das Straßenbauamt/Landkreis Neu-Ulm) war der Ausbau der Verbindung zur Bahnhofstraße aktuell. Diese Ausbauplanung wurde bislang nicht realisiert.
Eine Widmung der Übergangslösung (staubfreier Straßenbelag) wurde bis heute nicht vorgenommen.
Um der „Alten Poliere“ als Durchfahrt einschließlich Parkplatz aber einen öffentlichen Charakter zu geben, soll nun eine Widmung erfolgen.
Lageplan – Anlage 6
Stichweg Adalbert-Stifter-Straße
Der Stichweg Adalbert-Stifter-Straße Flur-Nr. 733/13 und 733/8 Tlfl. jeweils der Gemarkung Vöhringen ist zwar derzeit schon hergestellt, aber die Aufbringung des Feinbelages soll erst nach Abschluss der privaten Bauvorhaben erfolgen.
Nachdem nunmehr das letzte städtische Baugrundstück veräußert wurde, eine Baugenehmigung bereits vorliegt und anzunehmen ist, dass auch das Bauvorhaben bald begonnen und soweit abgeschlossen ist, wird die Stadtverwaltung die Restarbeiten baldmöglichst ausführen lassen.
Die Stadt Vöhringen ist Eigentümerin dieser Straßenfläche.
Die Vermessung und die Grundbucheintragung sind erfolgt.
Eine Widmung als Ortsstraße (in zwei Teilstrecken) ist damit geboten, um ihr die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben.
Lageplan – Anlage 7
Beschränkt-öffentliche Wege:
Weg „Am Kellerberg“ in Illerberg
Der Ausbau des Weges „Am Kellerberg“ in Illerberg wurde mit dem Erschließungsträger, der Firma Roth Wohnbau GmbH, über einen Erschließungsvertrag geregelt.
Der nunmehr ausgebaute und komplett fertiggestellte Weg wurde in Vollzug dieses Erschließungsvertrages zwischenzeitlich von der Stadt Vöhringen abgenommen.
Die Stadt Vöhringen hat diesen Weg in ihr Eigentum übernommen.
Die Vermessung und die Grundbucheintragung sind erfolgt.
Eine Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg ist damit geboten, um ihm die Eigenschaft eines öffentlichen Weges zu geben.
Lageplan – Anlage 8