Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung; 3. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 11.12.2008

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2008 ö Beschließend 8.1

Sachverhalt

Die Leistungen für die Grabherstellung und für die Vornahme von Bestattungen wurden turnusmäßig wieder neu ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 11.12.2008.

Sofern der Vergabevorschlag der Stadtverwaltung in dieser Sitzung gebilligt wird, bedarf es mit Wirkung ab 01.01.2009 auch einer Anpassung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Stadt Vöhringen (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung vom 04.10.2007.

Nähere Einzelheiten können der beigefügten 3. Änderungssatzung entnommen werden.
In Klammern sind dort die bisherigen Sätze vermerkt.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zu folgen.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt, vorbehaltlich der Vergabeentscheidung im nicht-öffentlichen Teil der heutigen Sitzung, die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofgebührensatzung vom 02.05.2003 in der zuletzt geltenden Fassung vom 04.10.2007).
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt aus, dass aufgrund der Beschlussfassung über die Neuausschreibung der Leistungen für die Grabherstellung und Vornahme der Bestattungen im heutigen nicht-öffentlichen Teil der Sitzung auch die Friedhofsgebührensatzung mit Wirkung ab 01.01.2009 entsprechend angepasst werden müsse.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt, vorbehaltlich der Vergabeentscheidung im nicht-öffentlichen Teil der heutigen Sitzung, die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofgebührensatzung vom 02.05.2003 in der zuletzt geltenden Fassung vom 04.10.2007).
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0