Isolierte Befreitung:
Errichtung einer Einfriedung mit 1,80 m Höhe;
Bauort: "Weißenhorner Straße 32" in Illerberg (Flur-Nr. 1517/26)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 13.09.2018
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Die Vorstellung des Baugesuchs führt zu einer längeren Diskussion.
Überwiegende Einigkeit besteht darin, dass die beantragte Einfriedung mit einer geplanten Höhe von 1,80 m der im bestehenden Bebauungsplan normierten maximalen Höhe von 1,20 m widerspricht. Die Einfriedung mit einer Höhe von 1,80 m würde auch das Ortsbild im näheren Umgebungsbereich tangieren.
Grundsätzlich besteht aber überwiegend Verständnis für den Bauwunsch des Antragstellers, so dass in den Raum gestellt wird, ob eine Einfriedungshöhe von maximal 1,50 m unter der Voraussetzung einer massiven Begrünung denkbar wäre.
Beschluss
Beschluss 1:
„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Einfriedung mit 1,80 m Höhe wird unter Zurückstellung von städtebaulichen Bedenken und nur unter der Voraussetzung, dass die Einfriedung entlang der Straßenseite durchgängig begrünt wird und die Begrünung dauerhaft erhalten wird, erteilt.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 1 „Am südlichen Ortsrand“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: 0 : 12
Beschluss 2:
„Das städtebauliche Einvernehmen für eine Einfriedung mit einer Höhe von maximal 1,50 m wird unter der Voraussetzung einer massiven und dauerhaften Begrünung der Einfriedung zur Straßenseite hin erteilt.
Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 1 „Am südlichen Ortsrand“ wird unter dieser Prämisse
zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
Datenstand vom 28.09.2018 08:17 Uhr