Das neue Verpackungsgesetz, welches die bisher geltende Verpackungsverordnung ablöst, tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Im AWB-Gebiet Gebiet des AWB (Abfallwirtschaftsbetrieb) greift diese Neuerung aufgrund geltender Übergangsfristen erst ab Januar 2021.
Für das anstehende Ausschreibeverfahren durch die Dualen Systeme, bei dem die Verträge durch den AWB neu verhandelt werden, ist es erforderlich, bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Empfehlung zur Erfassung von Verkaufsverpackungen auszusprechen, damit der AWB die gewünschten Inhalte des Vertrags im Sinne der Kommunen verhandeln kann.
Das neue Verpackungsgesetzt gibt hohe Zielvorgaben für die Recyclingquote vor.
Auf Grund dieser Vorgaben muss eine große Menge an Verkaufsverpackungen gesammelt werden. Bei der Sammlung über den Wertstoffhof ist zwar die Reinheit der gesammelten Stoffe sehr hoch, allerdings werden dort im Durchschnitt nur 9,04 kg pro Einwohner und Jahr abgegeben. In den Kommunen, in denen die Erfassung über den „Gelben Sack“ erfolgt, kam bislang mit 28,99 kg pro Einwohner und Jahr eine deutlich größere Menge zusammen.
Daher ist zu vermuten, dass der neue Vertragspartner auf ein Erfassungssystem besteht, mit dem größere Mengen erzielt werden können, z.B. „Gelber Sack“ oder „Gelbe Tonne“. Hochmoderne Sortieranlagen können mittlerweile die einzelnen Wertstofffraktionen sortenrein trennen und der Wiederverwendung zuführen.
Eine Vorsortierung der Wertstofffraktionen in einzelnen Containern wäre somit nicht mehr nötig.
Bisher erhält die Stadt Vöhringen für die Mitbenutzung des Wertstoffhofes jährlich eine Entschädigung des jeweiligen Vertragspartners (bisher DSD GmbH).
Im Jahr 2010 betrug diese Entschädigung noch 23.125,22 Euro, im Jahr 2017 nur noch 12.022,07 Euro. Es ist wohl damit zu rechnen, dass dieser Betrag evtl. noch weiter sinken wird. Bei einer Umstellung auf die „Gelbe Tonne“ oder den „Gelben Sack“ würde diese Entschädigung allerdings ganz entfallen. Die Frequenz der Anlieferungen auf dem Wertstoffhof würde dadurch deutlich sinken.
Insoweit müsste evtl. die Reduzierung der Öffnungszeiten in Erwägung gezogen werden, da sich die Personalkosten bei gleichbleibendem Öffnungsangebot sonst kostensteigernd auf die Abfallgebühren auswirken würden.
Sollte der „Gelbe Sack“ eingeführt werden, würde die Leerung voraussichtlich 14-tägig erfolgen. Neben der Abholung am Straßenrand bestünde auch die Möglichkeit, einen Container für „Gelbe Säcke“ auf dem Wertstoffhof vorzuhalten.
Bei einer Entscheidung für die „Gelbe Tonne“ würde sich die Abfuhr an den Terminen der Restmülltonne, also ebenfalls 14-tägig orientieren.
Vom AWB wird allerdings vermutet, dass sich dies nicht durchsetzen lässt und deshalb ein Abholturnus von vier Wochen realistisch wäre.
Der Haupt- und Umweltausschuss hat sich mit dieser Thematik schon wiederholt befasst und ist dabei stets unisono zur Auffassung gelangt, am bisherigen Erfassungssystem über den Wertstoffhof festzuhalten und den „Gelben Sack“ allein schon im Hinblick auf das unschöne Stadtbild abzulehnen.
Folgende Gründe waren hierfür darüber hinaus ausschlaggebend:
- Der Verschmutzungsgrad der Wertstoffe ist im „Gelben Sack“ deutlich höher.
- Bei Sturm fliegen oftmals die Verpackungen durch die Straßen oder die Säcke werden aufgeschlitzt.
- Insbesondere in der Sommerzeit sind gewisse Geruchsimmissionen nicht zu vermeiden.
- Bei Umstellung auf den „Gelben Sack“ würden sich wohl negativ auf die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und damit auch auf die dortigen Arbeitsplätze auswirken.
- Das vom Bürger auf hohe Akzeptanz stoßende Wertstoffsystem der Stadt Vöhringen ginge verloren.
Diese Argumente gelten zwar grundsätzlich in gleicher Weise auch für die „Gelbe Tonne“. Bei einer „Gelben Tonne“ würde das Stadtbild allerdings weniger leiden. Allerdings hätten manche Haushalte mit zusätzlichen Platzproblemen zu kämpfen, wenn eine weitere Tonne hinzukäme.
Die Stadtverwaltung hält ohne Zweifel am bewährten bisherigen Erfassungssystem fest. Der „Gelbe Sack“ wäre in keinster Weise eine tragfähige Option.