Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 22.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.11.2018 ö Beschließend 2

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

3. Für das Rechnungsjahr 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Sitzungsunterlagen und übergibt zu Ziff. 3 die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk.

Im Ergebnis der Sachstandsinformationen ergehen sodann folgende Beschlüsse:

1.        Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen
„Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

       Abstimmungsergebnis:        22 : 0 angenommen

2.        Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß
Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

       Abstimmungsergebnis:        22 : 0 angenommen

3.        Für das Rechnungsjahr 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

       Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

       Anmerkung:         Herr Bürgermeister Janson nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO
                       nicht teil.

Datenstand vom 14.12.2018 07:12 Uhr