Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 22.11.2018
Beratungsreihenfolge
Empfehlung
1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Sitzungsunterlagen und übergibt zu Ziff. 3 die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk.
Im Ergebnis der Sachstandsinformationen ergehen sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen
„Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0 angenommen
2. Die Jahresrechnung 2017 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß
Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0 angenommen
3. Für das Rechnungsjahr 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 21 : 0 angenommen
Anmerkung: Herr Bürgermeister Janson nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO
nicht teil.
Datenstand vom 14.12.2018 07:12 Uhr