Der Ortsverband der Jungen Union Vöhringen hat am 06.11.2017 die Stadtverwaltung Vöhringen aufgefordert, für eine korrekte Ausleuchtung der Fußgängerüberwege in Vöhringen und in den Stadtteilen Sorge zu tragen.
Zwar hat der Ortsverband kein formales Antragsrecht, gleichwohl wurden für die notwendigen Maßnahmen entsprechend Haushaltsmittel bereits für das Haushaltsjahr 2018 eingestellt.
In der Zwischenzeit wurden nach interner Vorabstimmung auch mehrere Gespräche mit Vertretern der LEW-Verteilnetz GmbH, Vertretern des Ordnungs- und Bauamtes, Herrn Sorge und Herrn Hieber, mit dem Ziel geführt, zu technisch und wirtschaftlich vertretbaren Lösungen zu kommen.
Am 24.07.2018 fand ein Ortstermin der vor genannten Beteiligten statt, bei dem vor Ort eine, aus Sicht der Anwesenden, sinnvolle Lösung bzw. Ausstattung der Fußgängerüberwege besprochen wurde.
Folgende Vorschläge wurden erörtert:
In der Marienstraße/ Wielandstraße sind derzeit fünf Fußgängerüberwege installiert.
Die Stadtverwaltung ist der Meinung, dass ein zentraler Fußgängerüberweg ausreichend ist.
Die bestehende Beleuchtung des FG-Überweges müsste durch zwei neue Leuchten in „Füßgängerüberwegoptik“ geändert werden.
Die Kosten hierfür werden auf rd. 3500,-- € geschätzt.
Der Übergang wäre dann in „guter Anlehnung“ an die DIN 67523 ausgestattet.
Die Fußgängerüberwege in der Ulmer Straße und in der Bahnhofstraße wurden bereits vormals „in Anlehnung“ an die DIN 67523 ausgestattet.
Es wird vorgeschlagen, die Beleuchtung im Ist-Zustand zu belassen.
In beiden Straßen ist die Geschwindigkeit auch auf 30 km/Std. begrenzt.
Die Ein- und Ausschaltung der Fußgängerüberwegsleuchten erfolgt zusammen mit der Straßenbeleuchtung.
Die Beleuchtung des FG-Überweges in der Straße „Zwischen den Bächen“ sollte komplett erneuert werden und nach allen Vorgaben der DIN 67523 aufgebaut werden.
Die Kosten hierfür betragen rd. 21.000,-- €.
Die Beleuchtung der beiden FG-Überwege in der Straße „Illerzeller Straße“ und des
FG-Überweges in der Straße „Zum Sportplatz“ in Illerzell sollten ebenfalls in Anlehnung an die DIN 67523 aufgebaut werden.
Die Kosten für die drei Überwege betragen zusammen rd.17.000,-- €.
Lt. Herrn Mensch, LEW-Verteilnetz GmbH, entsprechen die FG-Überwege nach der Umrüstung im Wesentlichen der „DIN-Vorgabe“, auch wenn nicht alle Kriterien zu 100 % erfüllt werden.
Die DIN Vorgaben sind im Einzelnen (siehe Anlage 1 und 2):
1. Die Beleuchtung muss den Fußgängerüberweg und die angrenzenden Warteflächen
aus der jeweiligen Fahrtrichtung erhellen.
2. Eine von der allgemeinen Straßenbeleuchtung abweichende Lichtfarbe erhöht die
Auffälligkeit.
3. Die Beleuchtung darf während der Dunkelstunden nicht abgeschaltet werden.
4. 100 Meter vor und hinter dem Fußgängerüberweg muss eine Leuchtdichte von
0,3 Candela pro Quadratmeter herrschen.
5. Die Beleuchtungsanlage für FG-Überwege muss sich unabhängig schalten lassen.
Zu Begriffserklärung „Gute Anlehnung an die DIN“:
Hierbei kann aus technischer bzw. wirtschaftlicher Sicht der Punkt 5 nicht erfüllt werden, da in diesem Fall eine Dauerphase von der Schaltstelle, welche bis zu 1 km entfernt liegen kann, bis zur Fußgängerüberwegsanlage errichtet werden müsste, um eine unabhängige Schaltung zu vollziehen.
Beim FG-Überweg „Zwischen den Bächen“ kann technisch und wirtschaftlich eine Dauerphase eingerichtet werden.
Die räumliche Anordnung der FG-Überwegleuchten kann den beiliegenden Plänen entnommen werden (siehe Anlage 3-5).
Die Umrüstung der FG-Überwege könnte frühestens im späten Frühjahr 2019 erfolgen.