Geplante Errichtung von fünf Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Berliner Ring in Vöhringen, Flur-Nr. 510 der Gemarkung Thal; Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Vöhringen Nord-Ost II"; Vorinformation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 24.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.01.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung vom 05. Juli 2018 wurde das im Betreff genannte Bauvorhaben in Form eines Bauantrages dem Gremium vorgestellt.

Nach einem positiven Beschluss des Bauausschusses ging der Bauantrag zur Prüfung an das Landratsamt nach Neu-Ulm.

Dieses stimmt der Errichtung von fünf Mehrfamilienhäuser ohne einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost II“ nicht zu.

Der aktuelle Bebauungsplan aus dem Jahre 2002 setzt derzeit eine Bebauung mit Reihenhäusern und weniger Geschosswohnungsbau fest.

Die angedachte Planung widerspricht somit hauptsächlich den Festsetzungen zu Höhen und Geschossen.

Die Änderung des Bebauungsplanes in Geschosswohnungsbau wird durch die Stadtverwaltung wegen des o.g. Beschlusses positiv gesehen, weswegen sie zusammen mit dem Bauwerber über den Abschluss eines entsprechenden Städtebaulichen Vertrages ggf. die Bauleitplanung durchzuführen beabsichtigt.

Empfehlung

Die angedachte Änderung des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost II“ wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.07.2018, in der das Bauvorhaben in Form eines Bauantrages bereits vorgestellt worden sei. Das für die Genehmigung zuständige Landratsamt Neu-Ulm habe mitgeteilt, dass die geplanten Bauvorhaben den Grundzügen des bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 2002 widersprechen würde. Der Bebauungsplan „Vöhringen Nord Ost II“ müsse, soweit man für das das Bauvorhaben  das städtebauliche Einvernehmen erteilen wolle, vorab geändert werden.

Die Gremiumsmitglieder halten die vorgesehene massivere Bebauung aufgrund des knappen Baugrundes in Vöhringen grundsätzlich für sinnvoll und plädieren deshalb für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes.

Kritisch gesehen wird allerdings die Stellplatzproblematik bei einer verdichteten Bebauung
und die Erschließung dieses Gebietes über das vorhandene Straßennetz (Berliner Ring).
Insoweit sollte auch eine Anbindung über das nördliche Gebiet in Erwägung gezogen
werden.

Datenstand vom 21.02.2019 18:25 Uhr