Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2017 (Steuer-Nr. 151/114/70704) 1. Wasserwerk 2. Blockheizkraftwerk 3. Photovoltaikanlagen Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 11.03.2019 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.03.2019 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2017 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Abschlüsse der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Beigefügt ist auch der für das städtische Wasserwerk erstellte Geschäftsbericht 2017.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2017 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme                        4.535.071,82 €
Jahresgewinn                                22.156,95 € (Vorjahr 42.761,73 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2017 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme                          99.159,19 €
Jahresverlust                        - 1.664,08 € (Vorjahr 1.272,98 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2017 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme                        175.997,60 €
Jahresverlust                           - 2.467,48 € (Vorjahr 718,66 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Diskussionsverlauf

Nach Erläuterungen durch Herrn Bürgermeister Janson wird zu Ziff. 3 Photovoltaikanlagen die Frage gestellt, ob bei der Abrechnung der Eigenstromverbrauch bzw. der damit verbundene geldwerte Vorteil einbezogen worden ist.

Nachdem Frau Gluitz eine Beantwortung dieser Frage im Protokoll zusichert, ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Anmerkung:
Die Nachprüfung hat ergeben, dass der Eigenverbrauch und die Einspeisevergütungen in der Bilanz berücksichtigt sind (siehe hierzu beigefügte Unterlagen).

Beschluss

1. Wasserwerk
Der Jahresabschluss 2017 des Städtischen Wasserwerks Vöhringen
Bilanzsumme                        4.535.071,82 €
Jahresgewinn                                22.156,95 € (Vorjahr 42.761,73 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Wasserwerks bei der Stadt sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

2. Blockheizkraftwerk
Der Jahresabschluss 2017 des Städtischen Blockheizkraftwerkes Vöhringen
Bilanzsumme                          99.159,19 €
Jahresverlust                        - 1.664,08 € (Vorjahr 1.272,98 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Blockheizkraftwerk“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

3. Photovoltaikanlage
Der Jahresabschluss 2017 der Städtischen Photovoltaikanlage Vöhringen
Bilanzsumme                        175.997,60 €
Jahresverlust                           - 2.467,48 € (Vorjahr 718,66 €)
wird hiermit festgestellt.
Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die laufenden Verrechnungsschulden des Betriebes „Photovoltaikanlage“ bei der Stadt sind banküblich zu verzinsen, soweit sie steuerlich nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2019 14:55 Uhr