Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Reinigungs- und Sicherungsverordnung Neufassung; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 08.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2019 ö 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung
der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der
Stadt Vöhringen“ im Juni 2014 neu erlassen.

§ 5 der Verordnung regelt unter anderem, dass Vorder- und Hinterlieger die
Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb
der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen einschließlich der Parkstreifen
nach Bedarf, regelmäßig aber mindestens einmal im Monat, zu kehren haben und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen oder Wertstoffcontainern entsorgt werden können) zu entfernen haben. Entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall ebenfalls bei Bedarf, regelmäßig aber einmal in der Woche, durchzuführen.

Diese Regelungen wurden zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung als unzulässige und damit unwirksame Pauschalregelungen eingestuft, die von der Ermächtigungsnorm des Art. 51 Abs. 4 BayStrWG nicht gedeckt sind (BayVGH, Urteil vom 18.08.2016 - Az. 8 B 15.2552).

Es wird deshalb empfohlen, die Straßenreinigungsverordnung entsprechend dem aktuellen Muster des Bayer. Gemeindetages anzupassen. Der Sitzungsvorlage ist die Neufassung der VO beigefügt. Die Änderungen sind rot markiert.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Vöhringen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die derzeitige Reinhalteverordnung in einigen Passagen nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht, weshalb sie diesbezüglich ebenfalls angepasst werden müsse.

Ein Gremiumsmitglied geht in diesem Zusammenhang auf die festzustellende starke Vermüllung entlang der Umgehungsstraßen von Vöhringen ein und regt an, ähnlich wie in anderen Kommunen, evtl. die Geldbußen drastisch zu erhöhen.

Herr Bürgermeister Janson hält dies allein nicht unbedingt für zielführend, da zumeist der Tatnachweis nicht zu führen ist. Es sei auch bedauerlich, dass sich nach städtischen Reinigungsaktionen kurz danach gleich wieder dasselbe Bild zeige. Dies sei umso bedauerlich, als die Verwaltung immer wieder im Amtlichen Mitteilungsblatt an die Bürger appelliert, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und mehr Eigenverantwortung zu tragen. Die wilden Müllablagerungen stören das gesamte Stadtbild.
Teilweise sind leider auch Müllablagerungen in der freien Natur zu beklagen, die Straftaten darstellen. Vielleicht müsse man doch wieder auf die Reinigungsaktionen durch die Vereine und Schulen zurückkommen, was aber insbesondere auch ein Haftungsproblem darstelle. Er appelliert deshalb nochmals an die Verursacher, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

Sodann ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Stadt Vöhringen (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Die Verordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2019 07:05 Uhr