Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan für das Gebiet "Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19), zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße", 2. Änderung gemäß § 13a BauGB; Kenntnisnahme und abwägende Betrachtung der zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit Satzungsbeschluss; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 06.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.06.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB, gefasst.

Die Stadt Vöhringen möchte im Bereich des bestehenden Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße "Haselgraben" und verlängerter Falkenstraße“ und seiner 1. Änderung den gegenständlichen Bebauungsplan aufstellen. Es soll das bestehende Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden.
Im nördlichen Teil sollen Ersatzparkplätze für die dort angesiedelten Betriebe geschaffen werden. Im südlichen Teil soll die Voraussetzung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 21 Betriebswohnungen, 20 Stellplätzen, zwei Garagen und einem Carport mit vier Stellplätzen geschaffen werden. Dort soll für Angestellte eines örtlichen Unternehmens Wohnraum geschaffen werden.

Der Entwurf der Planung i. d. F. vom 13. Dezember 2018 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2018 gebilligt und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zur Beurteilung der Einwirkung des Straßenverkehrs aus der Ulmer Straße und des Gewerbelärms der umliegenden Betriebe auf das Plangebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung veranlasst. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zum Vorhaben Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm, Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung, vom Büro em plan, Projekt-Nr. 2019 1226, Bearbeitungsstand 03/2019, wurden in die Planung eingearbeitet. Das Gutachten liegt als Anlage dem Bebauungsplan bei.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
18. April 2019 bis 20. Mai 2019 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 15/2019 vom 10. April 2019, hingewiesen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 5. April 2019 im Zeitraum bis 20. Mai 2019 durchgeführt.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 13. Dezember 2018 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die Wertung der Verwaltung sowie die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planung. Es werden lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Für den Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB, kann damit der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan für das Gebiet „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19), zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerte Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 27. Juni 2019, ausgearbeitet vom Planungsbüro Abtplan, Kaufbeuren (Anlage 2/3), vor. Es sind im Ergebnis der vorgeschlagenen Abwägung gemäß Anlage 1 keine Änderungen an der Planung, sondern lediglich nachrichtliche und redaktionelle Korrekturen erforderlich. Diese wurden in die Planung übernommen.

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft.

Anlagen:
Anlage 1 -        Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB vom 27. Juni 2019 zum Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031
(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“,
       2. Änderung gemäß § 13a BauGB, Zeichnerischer Teil (Planzeichnung) i. d. F. vom 27. Juni 2019 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -        Textteil mit Begründung i. d. F. vom 27. Juni 2019 (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 4 -        Schalltechnische Untersuchung  zum Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB des Büros emplan, 86356 Neusäß, Projektnummer 2019 1226 -03/2019

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 13.12.2018 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.06.2019, als Satzung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson begrüßt unter Hinweis da rauf, dass keine planhindernden Stellungnahmen vorliegen, zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Haag vom Büro abtplan.

Sodann stellt dieser insbesondere die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen mit Abwägungsvorschlägen vor und erläutert das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung.

Beschluss

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031(frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom 13.12.2018 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Westlich der Staatsstraße 2031 (frühere B 19) zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“, 2. Änderung gemäß § 13a BauGB bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.06.2019, als Satzung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2019 07:34 Uhr