Zulässige Geschwindigkeit auf der Ulmer Straße im Bereich der Friedensstraße; Anfrage von Herrn Notz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 06.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.06.2019 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Herr Notz trägt vor, dass er von einem Anwohner der Friedensstraße angesprochen worden sei, der Probleme habe, auf die Ulmer Straße auszufahren. Er bittet um Auskunft, welche Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich der Ulmer Straße gelte.

Bürgermeister Janson legt dar, dass in diesem Bereich der Ulmer Straße bis nördlich der Querung im Bereich des Eingangs zum Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit
30 km/h betrage.

Datenstand vom 28.06.2019 07:34 Uhr