Verkehrsgefährdung durch ein am "Nebelhornring" abgestelltes Fahrzeug; Anfrage von Herrn Hinterkopf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 06.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Verkehrsausschuss | Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung | 06.06.2019 | ö | 7.4 |
Diskussionsverlauf
Herr Hinterkopf berichtet von einem am „Nebelhornring“ abgestellten Fahrzeug mit rumänischem Kennzeichen, welches bereits einige Strafzettel auf der Windschutzscheibe habe und das seines Erachtens für die wiederholt auftretenden gefährlichen Verkehrssituationen verantwortlich sei.
Bürgermeister Janson führt aus, dass das Abschleppen eines Fahrzeuges i.d.R. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müsse. Nachdem hier aber eine konkrete Behinderung vorliegt, werde er sich aber selbstverständlich diesbezüglich an die Polizeiinspektion Illertissen mit der Bitte um Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen wenden.
Datenstand vom 28.06.2019 07:34 Uhr