Unterkellerung des Anbaus, Erschließung über eine Außentreppe, Außenbestuhlung im Sommer unter Benutzung von städtischen Flächen und Umbau von 3 Fenstern im EG zu Außentüren zur Bewirtschaftung der Außenbestuhlung; Bauort: "Ulmer Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 170)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 11.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.07.2019 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Baugesuches ergibt sich zu der beantragten
Außenbestuhlung im Sommer und dem damit verbundenen zumindest saisonalen Wegfall
insbesondere von zwei PKW-Stellplätzen in der Ulmer Straße eine teilweise kontroverse Diskussion darüber, ob der vorgesehene Ersatz durch drei Dauerparkplätze in der Bahnhofstraße vertretbar und adäquat sei.

Hier zeigte sich das bekannte Spannungsfeld auf.
Einerseits entspricht es der Zielsetzung der Belebung der Innenstadt,
die Frequenz und Aufenthaltsdauer der Kunden durch die Aufwertung des städtischen Straßenraumes zu verbessern.
Andererseits soll dafür gesorgt sein, dass genügend Parkraum in erreichbarer Nähe -möglichst kostenlos- zur Verfügung steht.
Bei dem knappen zur Verfügung stehenden Raum ein schwieriges Unterfangen.

Im Ergebnis der eingehenden Erörterung ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das Gesamtbauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die durch die Außenbestuhlung im Sommer wegfallenden Stellplätze auf öffentlichem Grund sind unter Berücksichtigung der verkehrsrechtlichen Vorgaben durch die Ausweisung von drei zusätzlichen Dauerparkplätzen im Verlauf der Bahnhofstraße zu kompensieren.
Die beispielsweise im Zusammenhang mit der Markierung bzw. Umpflasterung anfallenden Kosten hat der Antragsteller als Verursacher zu tragen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 26.07.2019 07:13 Uhr