Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö Beschließend 2

Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2019 die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt.

Der Geltungsbereich der 14. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches deckt sich mit dem Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" und beträgt ca. 1,80 ha. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf zur „14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Solarpark Illerberg" mit Stand vom 25.07.2019, fand in der Zeit vom 08.08.2019 bis 09.09.2019 statt. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vöhringen vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit ging keine schriftliche Äußerung zum Vorentwurf der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Solarpark Illerberg“ bei der Stadt Vöhringen ein.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 01.08.2019 an 52 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. Folgende Träger haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:

  • Stadt Senden vom 21.08.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 22.08.2019
  • Gemeinde Illerrieden vom 19.08.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 20.08.2019
  • Amprion GmbH vom 13.08.2019
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 13.08.2019
  • Stadt Weißenhorn vom 12.08.2019
  • Schwaben Netz GmbH vom 23.08.2019
  • bayernets GmbH vom 05.08.2019
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 14.08.2019
  • Bistum Augsburg vom 23.08.2019
  • LEW Verteilnetz GmbH vom 03.09.2019
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 03.09.2019
  • Kreishandwerkschaft Günzburg / Neu-Ulm vom 05.09.2019
  • Netze-Gesellschaft Südwest mbH vom 05.09.2019
  • IHK Schwaben vom 06.09.2019
  • Staatliches Bauamt Krumbach vom 06.08.2019
  • Illerkanalverband vom 02.09.2019

Die vorgebrachten Stellungnahmen mit Einwendungen oder Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Vöhringen gem. Anlage 1 geprüft und abgewogen.

Aus der Anlage 1 sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ersichtlich, welche keine Stellungnahme abgegeben haben.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" einschl. Begründung mit Stand vom 26.09.2019.

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson führt eingangs aus, dass im Zeichen des Klimawandels vor allem auch die Nutzung regenerativer Energien im Mittelpunkt des Maßnahmenkatalogs stehen. Nachdem in unserer Region die Wasserkraft an der Iller schon weitgehend ausgeschöpft ist und die Nutzung der Windenergie in der Gemarkung Vöhringen nicht wirtschaftlich betrieben werden könne, stelle sich die Nutzung der Sonnenenergie, wie sie im „Solarpark Illerberg“ geplant ist, als eine gute Möglichkeiten dar. Die Nutzung der Solarenergie gilt als schonend für die Natur und den Menschen. Luftschadstoffe entstehen nicht, ebenso wenig werden Treibhausgase freigesetzt. Die Solarenergie sei somit klimaschonend.

Zum geplanten Bauvorhaben selbst erklärt Bürgermeister Janson, das im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nur einige wenige Stellungnahmen eingegangen seien. So werde insbesondere der Forderung der Autobahndirektion Südbayern, dass die vorgesehene Antireflexions-Technologie Stand der Technik ist und die Wirksamkeit dieser Technologie nachgewiesen werde, Rechnung getragen. Ebenso der Anregung des Landratsamtes Neu-Ulm auf ergänzende Begrünung.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Entwurf zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" einschl. Begründung mit Stand vom 26.09.2019.

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2019 07:09 Uhr