Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Bebauungsplanentwurfes "Solarpark Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "Solarpark Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.09.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet ermöglicht werden, es sollen die notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der geplanten Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanvorentwurf "Solarpark Illerberg" mit Stand vom 25.07.2019, fand in der Zeit vom 08.08.2019 bis 09.09.2019 statt. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vöhringen vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit ging keine schriftliche Äußerung zum Bebauungsplanvorentwurf "Solarpark Illerberg" bei der Stadt Vöhringen ein.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 01.08.2019 an 52 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verschickt. Folgende Träger haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:

  • Stadt Senden vom 21.08.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 22.08.2019
  • Gemeinde Illerrieden vom 19.08.2019
  • Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 20.08.2019
  • Amprion GmbH vom 13.08.2019
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 13.08.2019
  • Stadt Weißenhorn vom 12.08.2019
  • Schwaben Netz GmbH vom 23.08.2019
  • bayernets GmbH vom 05.08.2019
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 14.08.2019
  • Bistum Augsburg vom 23.08.2019
  • LEW Verteilnetz GmbH vom 03.09.2019
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 03.09.2019
  • Kreishandwerkschaft Günzburg / Neu-Ulm vom 05.09.2019
  • Netze-Gesellschaft Südwest mbH vom 05.09.2019
  • IHK Schwaben vom 06.09.2019
  • Staatliches Bauamt Krumbach vom 06.08.2019
  • Illerkanalverband vom 02.09.2019

Die vorgebrachten Stellungnahmen mit Einwendungen oder Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Vöhringen gem. Anlage 1 geprüft und abgewogen.

Aus der Anlage 1 sind auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ersichtlich, welche keine Stellungnahmen abgegeben haben.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Bebauungsplanentwurf "Solarpark Illerberg" einschließlich Begründung, Umweltbericht (je Stand vom 26.09.2019) sowie artenschutzrechtliche Prüfung (Stand 26.06.2019).

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Siehe Ausführungen zu Top 2.

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zur Entwurfsfassung zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Bebauungsplanentwurf "Solarpark Illerberg" einschließlich Begründung, Umweltbericht (je Stand vom 26.09.2019) sowie artenschutzrechtliche Prüfung (Stand 26.06.2019).

3.        Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2019 07:09 Uhr