Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 3

Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2019 die Aufstellung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB, zum Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ wird eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt.

Der Geltungsbereich der 14. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.

Die Größe des Geltungsbereiches deckt sich mit dem Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" und beträgt ca. 1,80 ha. Dieser umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplan "Solarpark Illerberg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurfs der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019, fand in der Zeit vom 17.10.2019 bis 18.11.2019 statt. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vöhringen vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit ging keine Äußerung zum Vorentwurf der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg“ bei der Stadt Vöhringen ein.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 09.10.2019 an 48 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschickt. Folgende Träger haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:

  • Gemeinde Bellenberg vom 29.10.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 08.11.2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.10.2019
  • Amprion GmbH vom 14.10.2019
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 06.11.2019
  • bayernets GmbH vom 10.10.2019
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 21.10.2019
  • Bistum Augsburg vom 11.10.2019
  • LEW Verteilnetz GmbH vom 11.11.2019
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 21.10.2019
  • Kreishandwerkschaft Günzburg / Neu-Ulm vom 14.11.2019
  • Regionalverband Donau-Iller vom 18.10.2019
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 21.10.2019
  • Kreisbrandinspektor vom 11.11.2019

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Vöhringen gem. Anlage 1 geprüft und abgewogen.

Anlagen

- Planzeichnung – Stand: 28.11.2019
- Begründung – Stand: 28.11.2019

Empfehlung

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Planentwurf der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg“ mit Begründung mit Stand vom 28.11.2019 wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB festgestellt.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung der Stadt Vöhringen wird beauftragt, die „14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Solarpark Illerberg“ einschließlich Begründung beim Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Janson, der sich auch auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 6.11.2019 bezieht, ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Planentwurf der „14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Solarpark Illerberg“ mit Begründung mit Stand vom 28.11.2019 wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB festgestellt.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung der Stadt Vöhringen wird beauftragt, die „14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Solarpark Illerberg“ einschließlich Begründung beim Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2019 17:52 Uhr