Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 28.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.11.2019 ö Beschließend 4

Sachverhalt

  1. Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in öffentlicher Sitzung am 20.05.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ soll die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet ermöglicht werden, es sollen die notwendigen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der geplanten Photovoltaikanlagen geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Illerberg“ liegt zwischen den Ortsteilen Witzighausen und Illerberg und grenzt östlich unmittelbar an die Autobahn A7.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,80 ha und umfasst das Flurstück Nr. 1141, Gemarkung Illerberg. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen ist der Geltungsbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Das entspricht nicht der beabsichtigten Entwicklung und wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanentwurfs "Solarpark Illerberg" mit Stand vom 26.09.2019, fand in der Zeit vom 17.10.2019 bis 18.11.2019 statt. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vöhringen vorgebracht werden.
Von der Öffentlichkeit ging keine Äußerung zum Bebauungsplanentwurf "Solarpark Illerberg" bei der Stadt Vöhringen ein.


  1. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur Behörden- und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Unterlagen zur Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden am 09.10.2019 an 48 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschickt. Folgende Träger haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:

  • Gemeinde Bellenberg vom 29.10.2019
  • Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 08.11.2019
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.10.2019
  • Amprion GmbH vom 14.10.2019
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 06.11.2019
  • bayernets GmbH vom 10.10.2019
  • Eisenbahn-Bundesamt vom 21.10.2019
  • Bistum Augsburg vom 11.10.2019
  • LEW Verteilnetz GmbH vom 11.11.2019
  • Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 21.10.2019
  • Kreishandwerkschaft Günzburg / Neu-Ulm vom 14.11.2019
  • Regionalverband Donau-Iller vom 18.10.2019
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 21.10.2019
  • Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 31.10.2019

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Vöhringen gem. Anlage 1 geprüft und abgewogen.

Anlagen
Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“
Fassung vom 28.11.2019
- Planzeichnung – Textteil – 28.11.2019

Aus ökologischen Gründen werden die folgenden Anlagen nicht mehr ausgefertigt; diese können aber jederzeit im Stadtbauamt eingesehen werden:
- Begründung – 28.11.2019
- Umweltbericht -28.11.2019
- SaP Bplan-PV Anlage Illerberg 26.06.2019

Empfehlung

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.11.2019 samt spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 26.06.2019, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung der Stadt Vöhringen wird beauftragt, den Bebauungsplan "Solarpark Illerberg", nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson bezieht sich auch hier auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 6.11.2019.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan „Solarpark Illerberg“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.11.2019 samt spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 26.06.2019, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

  1. Die Verwaltung der Stadt Vöhringen wird beauftragt, den Bebauungsplan "Solarpark Illerberg", nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2019 17:52 Uhr