In der Bauausschusssitzung vom 12. September 2019 wurden erste Überlegungen zur Verlegung der Sportanlagen sowie zum Neubau einer Kindertageseinrichtung in Vöhringen vorgestellt.
Im Nachgang zu dieser Sitzung wurden nun drei mögliche Konzeptionen weiter ausgearbeitet, welche die verschiedenen Szenarien bezüglich zukünftiger Kinderbetreuung in Vöhringen näher erläutern sollen.
Die Variante 1 sieht die Errichtung des Schulsportplatzes sowie den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück Flur Nr. 455/35 vor.
Das Grundstück ist ca. 5.550 m² groß und bietet Platz für einen Allwetterplatz mit Laufbahn sowie eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit Außenanlagen.
Das Grundstück wäre sicherlich optimal ausgenutzt und würde auch eine räumliche Nähe zur Schulmensa bieten.
In einem dritten Geschoss des Gebäudes könnte zusätzlich Platz für bezahlbaren Wohnraum entstehen.
Parkplätze für Bewohner bzw. Erzieher könnten in einer Tiefgarage Platz finden.
Die Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen sowie der Neubau des Caritas Centrums würde jedoch hier zu einer deutlichen Mehrung des Verkehrs durch die Eltern, Erzieherinnen sowie Besucher des Caritas Centrums führen. Mit angrenzender Schule sowie Kindergarten Nord wäre vor allem die Ecke Falkenstraße und Sperberweg zu den Stoßzeiten ganz erheblich überlastet.
Ferner wäre eine mögliche Erweiterungsfläche für eine eventuelle Schulvergrößerung gerade im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen bei der Ganztagesbetreuung genommen.
Der Neubau der 4-gruppigen Kindertagesstätte wäre grundsätzlich im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (ca. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten) förderfähig.
Eine Förderung nach FAG (ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten) würde neben dem Neubau auch die Sanierung des bestehenden Kindergartens Nord erhalten.
Bei Variante 2 erfolgt ein Abbruch des bestehenden Kindergartens Nord und anschließender Neuerrichtung des Schulsportplatzes an dieser Stelle.
Auf dem Grundstück Fl. Nr. 455/35 würde somit ein Neubau der Kindertagesstätte mit sieben Gruppen erfolgen.
Das o. g. Grundstück wäre mit einer Bebauung in dieser Größenordnung mehr als ausgelastet.
Außenspielflächen und Stellplätze wären gerade noch ausreichend vorhanden.
Neben den hohen Realisierungskosten spricht auch die Größe der Einrichtung gegen eine Verwirklichung.
Aus pädagogischer Sicht ist eine kleinere Tageseinrichtung weitaus besser zu organisieren und für die Kinder verträglicher.
Da, in der Gesamtheit gesehen, lediglich vier neue Kindergruppen entstehen, würden auch nur diese gefördert werden.
Die Variante 3 zeigt die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an einem städtischen Grundstück an der Reiherstraße.
Umliegend entsteht derzeit Wohnbauland.
Eine Ansiedlung an dieser Stelle wäre deshalb gerade für junge Familien, welche sich hier niederlassen werden, von ganz entscheidendem Vorteil.
Eine räumliche Trennung zum Kindergarten Vöhringen Nord könnte zudem einer möglichen entstehenden Konkurrenzsituation entgegenwirken.
Auch die verkehrliche Belastung wäre an dieser Stelle weitaus geringer.
Als „Kompensation“ für den Wegfall von ca. 5 - 6 Einfamilienhausgrundstücken in diesem Areal könnte am Flurstück Nr. 455/35 eine zusätzliche Fläche für bezahlbaren Wohnraum geschaffen werden.
Das o. g. Grundstück würde dafür neben dem Schulsportplatz noch ausreichend Platz bieten.
Die 4 Gruppen wären grundsätzlich voll förderfähig.