Neubau einer Reitanlage, bestehend aus Reithalle mit Nebenräumen, Funktionsgebäude, Bergehalle, Longierhalle, 3 Pferdeställe, Maschinenhalle, Dunglege, Reitplatz und Lösch- und Regenwassergrube; Bauort: "Riedhofstraße 32" in Thal (Flur-Nr. 381)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 04.12.2019 ö Beschließend 1.8

Diskussionsverlauf

Einleitend zu dem Baugesuch führt Bürgermeister Janson aus, dass die Stadt Vöhringen
mit diesem Bauvorhaben bereits seit längerem befasst sei, nachdem seitens des Vorhabenträgers bislang geplant gewesen sei, dieses im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung samt Bebauungsplanaufstellung zu realisieren.

Einige Gremiumsmitglieder äußern sich etwas überrascht, dass die von der
Stadt Vöhringen eingeleiteten Bauleitplanverfahren nun offensichtlich nicht fortgeführt
werden sollen und bedauern dies.

Im Hinblick auf mögliche Konsequenzen dieser Vorgehensweise  wird
kurz angemerkt, dass dadurch beispielsweise nur mehr 54 statt 60 Pferde vorgesehen
seien und eine Erweiterung auf die ursprünglich angedachten 90 Pferde erheblich schwieriger zu bewerkstelligen wäre.
Gegenüber dem Stadtbauamt habe der Antragsteller dargelegt, dass die für eine
Privilegierung des Vorhabens erforderlichen Vorgaben von der entsprechenden Fachstelle als erfüllt angesehen werden.

Aufgrund dessen, dass gegenüber dem bisherigen Bestand mit einem erhöhten
Zu- und Abfahrtsverkehr mit Pferdeanhängern auf die Kreisstraße NU 14 gerechnet werden müsse, solle die Stadtverwaltung mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach mit der Bitte
Kontakt aufnehmen, im Einmündungsbereich Autobahnzubringer/Riedhofstraße die
Höchstgeschwindigkeit beispielsweise auf 70 km/h zu reduzieren.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Reitanlage wird mit der Maßgabe erteilt, dass die im Freiflächengestaltungsplan dargestellte und insbesondere auch aus städtebaulichen Gründen notwendige Begrünung (Einbindung in die Landschaft) entsprechend realisiert wird, jedoch mit der Pflanzqualität „Bäume II. Ordnung H, 3xv, mDb, StU 16-18, Bäume I. Ordnung H, 3xv, mDb, StU 16-18.  

Es wird davon ausgegangen, dass hinsichtlich der Wasserversorgung und der
dargestellten Kleinkläranlage eine ausreichende Erschließung vorliegt und diese somit
gesichert ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2019 17:54 Uhr