Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Rückwirkungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Zum 31.12.2019 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum der Wasserverbrauchsgebühren.
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS vom 11.12.2009 (i.d.F. vom 11.12.2015) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 kann die Anpassung entweder zu einer Senkung oder Erhöhung der Gebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren tatsächlich erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnung festgestellt werden. Dies wird voraussichtlich im Februar 2020 der Fall sein.

Eine rückwirkende Anpassung durch eine noch zu beschließende Änderungssatzung kann nur erfolgen, wenn der Beschluss des Stadtrates über die geplante Änderungssatzung vor dem beabsichtigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungssatzung (01.01.2020) unter der Beachtung der für die Bekanntmachung von Satzungen maßgeblichen Bestimmungen ortsüblich bekannt gemacht wurde. Die Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die Berechnungen erst im kommenden Jahr (2020) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2020 erfolgen müssen.

Empfehlung

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.12.2015 (BGS-WAS) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Vöhringen amtlich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und führt aus, dass formal ein sog. Rückwirkungsbeschluss für die Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung gefasst werden müsse, nachdem die neuen Gebührensätze, die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband für den Zeitraum von 2020 bis 2023 kalkuliert werden, noch nicht bekannt sind. Mit der Vorlage der neuen Sätze wird im Februar 2020 gerechnet.

Auf die Frage eines Gremiumsmitglieds wie sich neue Investitionen, wie der aktuell entstehende Wasserhochbehälter, auf die Gebühren auswirken werden, führt Herr Maaß aus, dass diese Kosten zu gegebener Zeit in die neue Kalkulation einfließen werden.

Sodann ergeht folgender

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.12.2015 (BGS-WAS) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Vöhringen amtlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2020 08:03 Uhr