Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit je 12 Wohnungen in Holzbauweise, 2 Garagengebäuden mit Doppelparkerbühnen (36 Plätze), 1 Carportgebäude (6 Plätze) und 48 Stellplätzen; Bauort: "Berliner Ring 13. 15, 17, 19, 21" in Vöhringen (Flur-Nr. 510)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 23.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 23.01.2020 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

Beschlussvorschlag auf Grundlage der Besprechung vom 16.12.2019 mit Herrn Bader und dessen Architekten Herrn Beier, Herrn Janson, Herrn Walk, Herrn Daikeler, Herrn Neher, Herrn Barth, Herrn Kelichaus sowie den Herren Söhner und Schmid


„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost II“ mit Änderung wird zugestimmt.

Auf dem Baugrundstück ist ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Kinderspielplatz zu errichten und dauerhaft zu unterhalten.
Alternativ kann auf dem Grundstück Flur-Nr. 510/3 der Gemarkung Thal gemeinsam mit dieser Eigentümergemeinschaft (Berliner Ring 1, 3, 5, 7, 9, 11) ein für beide Gesamtobjekte ausreichend großer Kinderspielplatz errichtet und dauerhaft unterhalten werden.

Durch die dargestellte Begrünung der Dachflächen der Nebengebäude sowie die insbesondere zugesagten Baumpflanzungen besteht mit der Grünordnung Einverständnis.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens, bei der zum Ausdruck gebracht wird, dass das Vorhaben bereits einmal Gegenstand der Beratung in diesem Gremium sowie einer ausführlichen Erörterung am 16. Dezember 2019 war, ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Nord-Ost II“ mit Änderung wird zugestimmt.

Auf dem Baugrundstück ist ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Kinderspielplatz zu errichten und dauerhaft zu unterhalten.
Alternativ kann auf dem Grundstück Flur-Nr. 510/3 der Gemarkung Thal gemeinsam mit dieser Eigentümergemeinschaft (Berliner Ring 1, 3, 5, 7, 9, 11) ein für beide Gesamtobjekte ausreichend großer Kinderspielplatz errichtet und dauerhaft unterhalten werden.

Durch die dargestellte Begrünung der Dachflächen der Nebengebäude sowie die insbesondere zugesagten Baumpflanzungen besteht mit der Grünordnung Einverständnis.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2020 08:04 Uhr