Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses; weitere modifizierte Planung; Bauort: "Witzighauser Straße 21 a" in Illerberg (Flur-Nr. 82 Tlfl.)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 23.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 23.01.2020 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die weiter modifizierte Planung (u.a. geänderter neuer Standort) wird in Aussicht gestellt.“

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der erneuten Vorstellung dieses Vorhabens erläutert Bürgermeister Janson weshalb das Vorhaben in seiner ursprünglichen Form nach Aufassung der genehigungsbehörde nicht als genehmigungsfähig erachtet worden war.
Das Bauvorhaben liege im „Außenbereich des Innenbereichs“., es sei keine Baulücke in Innenbereichslage und auch kein privilegiertes Vorhaben.
Die angedachte Wohnnutzung stehe somit im Widerspruch zum Flächennutzungsplan, womit öffentliche Belange beeinträchtigt seien.
Angesichts der nunmehrigen erneut modifizierten Planung, die nur ganz geringfügig den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünbereich tangiere, dürfte kein echter Widerspruch zu den Zielsetzungen des konkreten Flächennutzungsplanes mehr bestehen.
Die modifizierte Planung des Bauvorhabens tangier nicht die wesentlichen Grundzüge dieser Zielsetzung eines Grüngürtels.
Das städtebauliche Einvernehmen zu dieser nochmals modifizierten Planung könne deshalb in Aussicht gestellt werden.
Die abschließende Entscheidung treffe aber auch hier das LRA Neu-Ulm als Genehmigungsbehörde.

Es ergeht sodann folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die weiter modifizierte Planung (u.a. geänderter neuer Standort) wird in Aussicht gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2020 08:04 Uhr