Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB 1. Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13 a BauGB 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung" gemäß § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 27.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2019 wurde die Verwaltung ermächtigt, der Firma abtplan – büro für kommunale Entwicklung den Auftrag zur Vorbereitung der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ zu erteilen mit dem Ziel, das städtische Grundstück Flur-Nr. 630/5 der Gemarkung Vöhringen von „öffentlicher Grünfläche“ in „Gewerbegebiet“ umzuwidmen.

Hintergrund hierfür war und ist, dass vor geraumer Zeit insbesondere ein Vöhringer Betrieb mit langjähriger Tradition auf die Stadtverwaltung mit der Frage zukam, ob die Stadt Vöhringen zumindest mittelfristig ein etwa 3.000 m² großes Gewerbegrundstück veräußern könnte.
Zwischenzeitlich kamen weitere zwei Vöhringer Betriebe mit derselben Frage nach Gewerbebauland auf das Stadtbauamt zu.

Von der Fima abtplan – büro für kommunale Entwicklung wurde aufgrund der Vorgaben und in enger Abstimmung mit dem Stadtbauamt der Entwurf zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ erarbeitet.

Durch die Umwidmung der besagten „öffentliche Grünfläche“ dürfte es möglich sein, eine Gewerbefläche von etwa 5.300 m² zu generieren.
Auf die Festsetzung einer öffentlichen Erschließungsstraße soll verzichtet werden.

Die im Ursprungsbebauungsplan getroffenen Festsetzungen für das „Gewerbegebiet 2“ sollen grundsätzlich unverändert belassen bzw. übernommen werden, so dass von einer sich am Bestand orientierenden Bebauung ausgegangen werden kann.

Auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen darf verwiesen werden.

Die Planung wird insbesondere in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vorgestellt werden.
Die Stadtverwaltung steht während den Sitzungen für Fragen gerne zur Verfügung.

Anlagen:
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB,
- Satzung
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (unmaßstäblich)
- Begründung
Entwurf in der Fassung vom 26.03.2020

Empfehlung

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes.
Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 630/5, 630/6, 630/7 (TF), 630/13 und 734 (TF), alle Gemarkung Vöhringen.

Die öffentliche Grünfläche im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet dargestellt werden. Mit der Darstellung einer bebaubaren Fläche im gegenständlichen Bereich soll die Möglichkeit geschaffen werden, insbesondere ortsansässigen Betrieben an dieser Stelle das Bauen zu ermöglichen. Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 1,2 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf in der Fassung vom 26.03.2020 gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schöne vom
Büro abtplan, Ulm, der die geringfügigen Modifizierungen der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ erläutert. Die Planänderung wird insbesondere deshalb vorgenommen, damit dort weiteres Gewerbe auf einer Fläche von ca. 5.300 qm angesiedelt werden kann.

Die Gremiumsmitglieder befürworten die vorgeschlagenen Änderungen und fassen hierzu folgenden

Beschluss

Zu 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des oben genannten Bauleitplanes.
Er umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 630/5, 630/6, 630/7 (TF), 630/13 und 734 (TF), alle Gemarkung Vöhringen.

Die öffentliche Grünfläche im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll als Gewerbegebiet dargestellt werden. Mit der Darstellung einer bebaubaren Fläche im gegenständlichen Bereich soll die Möglichkeit geschaffen werden, insbesondere ortsansässigen Betrieben an dieser Stelle das Bauen zu ermöglichen. Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 1,2 ha auf.


Zu 2. Beratung des Entwurfes und Billigungsbeschluss zum Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vöhringen Nord – zweite Änderung“ gemäß § 13a BauGB:

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Entwurf des oben genannten Bauleitplanes zur Kenntnis. Nach Beratung wird der Entwurf in der Fassung vom 26.03.2020 gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2020 11:31 Uhr