Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Neukalkulation der Wassergebühren und Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Zeitraum Rückwirkend ab 01.01.2020 bis 2023;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 27.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.04.2020 ö 3

Sachverhalt

Zum 31.12.2019 endet der aktuelle Kalkulationszeitraum der Wasserverbrauchsgebühren.
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesetzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS vom 11.12.2009 (i.d.F. vom 11.12.2015) festgesetzten Wasserverbrauchsgebühren werden zum 01.01.2020 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In der Sitzung des Stadtrats vom 12.12.2019 wurde vorab ein Rückwirkungsbeschluss gefasst, damit die Gebührenänderung rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgen kann.
1. Aktuelle Wassergebührensätze:

Grundgebühr gestaffelt nach Zählergrößen:

Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
€/ Jahr
Bis 2,5 m³/h
Bis 4 m³/h
  18,00
Bis 6,0 m³/h
Bis 10 m³/h
  24,00
Bis 10,0 m³/h
Bis 16 m³/h
  48,00
Bis 15,0 m³/h
Bis 25 m³/h
480,00
Bis 40,0 m³/h
Bis 63 m³/h
480,00
Über 40,0 m³/h
Über 63 m³/h
480,00

Die Verbrauchsgebühr beträgt aktuell 1,38 € /m³.
Mit Wirkung zum 01.01.2016 wurden letztmals die Wassergebühren angepasst; hierbei wurde die Verbrauchsgebühr von 1,32 € / m³ auf 1,38 € /m³ angehoben und die Grundgebühren beibehalten.

2.Neukalkulation rückwirkend zum 01.01.2020

Die Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum 2020 bis 2023 wurde nun durch Herrn Micheler vom Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband in Absprache mit Herrn Maaß erstellt; der Gebührenvorschlag liegt anbei.
Es wird hierbei eine Erhöhung sowohl der Verbrauchsgebühr als auch der Grundgebühren empfohlen, da laut Herrn Micheler die Grundgebühren sehr niedrig sind und lediglich noch bei einem Gebührenanteil von ca. 8 % liegen. Des Weiteren könnte so die Staffelung der Grundgebühr angepasst werden.
Alternative 1 –Gebührensätze bei unveränderten Grundgebühren:
Bei unveränderten Grundgebühren ergibt sich für die Verbrauchsgebühr ein Gebührensatz von 1,51 € /m³.
Alternative 2 –Gebührensätze bei um 50% erhöhter Grundgebühr und angepasster Staffelung nach Zählergrößen:

Wasserzähler mit Nenndurchfluss (QN)
bzw. Wasserzähler mit Dauerdurchfluss (Q3)
€/ Jahr
Bis 2,5 m³/h
Bis 4 m³/h
  27,00
Bis 6,0 m³/h
Bis 10 m³/h
  67,80
Bis 10,0 m³/h
Bis 16 m³/h
  108,00
Bis 15,0 m³/h
Bis 25 m³/h
168,60
Bis 40,0 m³/h
Bis 63 m³/h
425,40
Über 40,0 m³/h
Über 63 m³/h
850,80

Die Verbrauchsgebühr würde hierbei auf 1,43 € /m³ angepasst. 
Dadurch liegt der Anteil der Grundgebühr bei ca. 12,8%.

Empfehlung

Die Wassergebühren werden entsprechend der Neukalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2023 rückwirkend zum 01.01.2020 entsprechend der Alternative 2 angepasst.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf den am 12. Dezember 2019 in der Stadtratssitzung gefassten Rückwirkungsbeschluss, wonach die Änderung der Wasserverbrauchsgebühren nach Vorlage der Kalkulationsgrundlagen rückwirkend zum 1. Januar 2020 vorgenommen werden kann. Die vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vorgeschlagenen Erhöhungssätze seien trotz umfangreicher Investitionen moderat. Der Wasserverbrauch habe in den letzten Jahren aufgrund der trockenen Wetterlage zugenommen.

In der daran anschließenden Diskussion sprechen sich die Stadtratsfraktionen zunächst für die Alternative 1 – Gebührensätze bei unveränderten Grundgebühren – aus, da niedrigere Grundgebühren Eigentümer mit geringeren Einkommen entlaste und etwas höhere Wasserverbrauchspreise mehr zum sparsamen Wasserverbrauch animiere.

Herr Stadtkämmerer Maaß hält dem entgegen, dass der derzeitige Grundgebührenanteil in Summe nur 8% beträgt und damit im bayernweiten Vergleich sehr niedrig ist. Selbst die vom Prüfungsverband vorgeschlagene Erhöhung auf 12,8% sei keine markante Erhöhung. Zudem würden bei der Alternative 1 vor allem Haushalte mit wenigen Personen profitieren, die finanziell meist besser gestellt sind. Die Variante 2 entlaste vor allem Haushalte mit mehreren Personen und sei deshalb sozial ausgewogener.

Die Gremiumsmitglieder schließen sich letztlich dieser Argumentation an und fassen folgenden
 

Beschluss

Die Wassergebühren werden entsprechend der Neukalkulation für den Zeitraum 2020 bis 2023 rückwirkend zum 01.01.2020 entsprechend der Alternative 2 angepasst.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichem Bestandteil beigefügte 4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Datenstand vom 02.06.2020 11:31 Uhr