Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Stadtratssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 2

Sachverhalt

Top 2 Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters:

Nach Art. 27 KWBG (Gesetz über kommunale Wahlbeamte) ist der Diensteid eines Kommunalen Wahlbeamten nach § 38 Abs. 1 BeamtStG spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Stadtrat nach Beginn der Amtszeit des Bürgermeisters abhält, zu leisten.
Er hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein kommunaler Wahlbeamter aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des kommunalen Wahlbeamten entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Diensteid des ersten Bürgermeisters nimmt das älteste anwesende Stadtratsmitglied ab.
Dies ist Herr Peter Kelichhaus.

Diskussionsverlauf

Herr Kelichhaus nimmt als dienstältestes Stadtratsmitglied dem neu gewählten Bürgermeister Herrn Michael Neher den nach Art. 27 KWBG (Gesetz über kommunale Wahlbeamte) i.V.m. § 38 Abs. 1 BeamtStG (Beamtenstatusgesetz) vorgeschriebenen Diensteid ab.

Im Anschluss daran übergibt der bisherige Bürgermeister Herr Karl Janson verbunden mit einer kurzen Ansprache symbolisch die Amtskette der Stadt Vöhringen dem neuen Bürgermeister Herrn Michael Neher und wünscht ihm und dem Stadtrat eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Stadt Vöhringen.

Datenstand vom 02.06.2020 11:32 Uhr