Vereidigung der neu gewählten Stadtratsmitglieder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Stadtratssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Die neu gewählten Stadtratsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen (Art. 31 Abs. 4 GO).

Es sind dies:        Bilmayer-Frank Stefanie, CSU
               Brocke Dieter, CSU
               Harzenetter Markus, Grüne
               Kern Victor, Grüne
               Lackner Jürgen, CSU
               Lepple Christian, Grüne
               Stelzner Maya, Grüne
               Thalhofer Georg, CSU

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mit Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mit Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Die Verweigerung der vollständigen Eidesleistung führt zum Verlust des Amtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Die Eidesleistung entfällt für die Stadtratsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Stadtratsmitglied der gleichen Stadt gewählt wurden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt den neu gewählten Stadtratsmitgliedern

Frau Stefanie Bilmayer-Frank                Herrn Dieter Brocke
       Herrn Markus Harzenetter                        Herrn Victor Kern
       Herrn Jürgen Lackner                        Herrn Christian Lepple
       Frau Maya Stelzner                                Herrn Georg Thalhofer

den nach Art. 31 Abs. 4 der Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

Datenstand vom 02.06.2020 11:32 Uhr