Beschlussfassung über die Wahl von einem oder zwei ehrenamtlichen weiteren Bürgermeistern
Daten angezeigt aus Sitzung:
Konstituierende Stadtratssitzung, 07.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO wählt der Stadtrat in geheimer Abstimmung aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. Während die Wahl eines ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters zwingend vorgeschrieben ist, liegt die Entscheidung über die Wahl eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters im Ermessen (durch Mehrheitsbeschluss) des Stadtrates. Der 2. und der 3. Bürgermeister vertreten den 1. Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge (vgl. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO). Die Wahl von zwei gleichberechtigten 2. Bürgermeistern wäre deshalb unzulässig.
Möglich wäre es nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO, dass der Stadtrat aus seiner Mitte noch weitere Stellevertreter bestellt. Davon wurde bisher jedoch nicht Gebrauch gemacht. Es wird vorgeschlagen, wie bisher lediglich einen 2. und 3. Bürgermeister zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, an der bisherigen Regelung festzuhalten und auch für die neue Wahlperiode einen ehrenamtlichen 3. Bürgermeister zu wählen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher stellt dar, dass nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO der Stadtrat in geheimer Abstimmung aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister wählt. Während die Wahl eines ehrenamtlichen 2. Bürgermeisters zwingend vorgeschrieben sei, liege die Entscheidung über die Wahl eines ehrenamtlichen 3. Bürgermeisters im Ermessen (durch Mehrheitsbeschluss) des Stadtrates. Der 2. und der 3. Bürgermeister würden den 1. Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung in ihrer Reihenfolge vertreten (vgl. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO). Die Wahl von zwei gleichberechtigten 2. Bürgermeistern wäre deshalb unzulässig.
Möglich wäre es nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO hingegen, dass der Stadtrat aus seiner Mitte noch weitere Stellevertreter bestellt. Davon sei bisher jedoch nicht Gebrauch gemacht worden. Es werde vorgeschlagen, wie bisher lediglich einen 2. und 3. Bürgermeister zu wählen.
Die Stadtratsmitglieder fassen hierzu folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, an der bisherigen Regelung festzuhalten und auch für die neue Wahlperiode einen ehrenamtlichen 3. Bürgermeister zu wählen.
Abstimmungsergebnis: 25 : 0 angenommen
Datenstand vom 02.06.2020 11:32 Uhr