Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Neufassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Stadtratssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 8

Sachverhalt

Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts basiert auf der aktuellen Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages.

In § 2 der Satzung werden u.a. auch die Bezeichnungen und die Größe der Ausschüsse festgelegt. Bisher lauteten die Bezeichnungen Haupt- und Umweltausschuss sowie Bau- und Verkehrsausschuss. Es wird vorgeschlagen, es bei diesen Bezeichnungen und bei der bisherigen Größe von je 12 Ausschussmitgliedern zu belassen. Eine Mindest- oder Höchstzahl für die Ausschüsse gibt es mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses nicht.

Beim Rechnungsprüfungsausschuss sind nach Art. 103 Abs. 2 GO mindestens drei und höchstens sieben Mitglieder zulässig. Die Festlegung der Ausschussgröße hat jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es wird vorgeschlagen, den Ausschuss auf 7 Ausschussmitglieder festzulegen.

In § 3 der Satzung werden u.a. die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen festgelegt. Zuletzt betrugen die Sätze:


für Stadtratsmitglieder:
  • Pauschalbetrag 70 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 35 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 € / jährlich + 20 € für jedes Fraktionsmitglied
  •   35 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   30 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   40 € pro Vertretungstag

Die Stadtverwaltung schlägt vor die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen wie folgt neu festzulegen:

  • für Stadtratsmitglieder: Pauschalbetrag 75 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 40 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 €/jährlich + 25 € für jedes Fraktionsmitglied
  •  40 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   35 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   45 € pro Vertretungstag


Beschlussvorschlag:

„Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-verfassungsrechts. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“
Die Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der amtlichen Bekanntmachung (Art. 26 GO).

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass die Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts im Wesentlichen auf der aktuellen Mustersatzung des Bayer. Gemeindetages basiert.

In § 2 der Satzung werden u.a. auch die Bezeichnungen und die Größe der Ausschüsse festgelegt. Bisher lauteten die Bezeichnungen Haupt- und Umweltausschuss sowie Bau- und Verkehrsausschuss. Es werde vorgeschlagen, es bei diesen Bezeichnungen und bei der bisherigen Größe von je 12 Ausschussmitgliedern zu belassen. Eine Mindest- oder Höchstzahl für die Ausschüsse gebe es mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses nicht.

Beim Rechnungsprüfungsausschuss seien nach Art. 103 Abs. 2 GO mindestens drei und höchstens sieben Mitglieder zulässig. Die Festlegung der Ausschussgröße habe jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es werde vorgeschlagen, den Ausschuss auf 7 Ausschussmitglieder festzulegen.

Beschluss:

Die Stadtratsmitglieder stimmen der Festlegung von 7 Ausschussmitgliedern beim Rechnungsprüfungsausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

Herr Bürgermeister Neher führt weiter aus, dass in § 3 der Satzung u.a. die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen festgelegt werden. Zuletzt betrugen die Sätze:

für Stadtratsmitglieder:
  • Pauschalbetrag 70 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 35 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 € / jährlich + 20 € für jedes Fraktionsmitglied
  •   35 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   30 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   40 € pro Vertretungstag

Die Stadtverwaltung schlage vor, die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen wie folgt neu festzulegen:

  • für Stadtratsmitglieder: Pauschalbetrag 75 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 40 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 €/jährlich + 25 € für jedes Fraktionsmitglied
  •  40 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   35 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   45 € pro Vertretungstag

Hierzu entwickelt sich ebenfalls eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf die Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion und der Grünen-Stadtratsfraktion empfehlen, es bei den bisherigen Entschädigungssätzen zu belassen. Die Vertreter der CSU- und FWG-Stadtratsfraktion halten die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Erhöhung für angemessen und sachgerecht, da die Beträge sonst für einen Zeitraum von 12 Jahren unverändert bleiben würden.

Herr Bürgermeister Neher bringt sodann den weitergehenden Vorschlag der Stadtverwaltung zur Abstimmung, der folgende Sätze zugrunde legt:

Die Entschädigungssätze der Stadtratsmitglieder und der Fraktionen werden wie folgt neu festgelegt:

für Stadtratsmitglieder:
  • Pauschalbetrag 75 € / mtl.
  • Sitzungsgeld 40 € / pro Sitzung

für Stadtratsfraktionen:
  • 500 €/jährlich + 25 € für jedes Fraktionsmitglied
  •  40 € + 5 € / mtl. je Fraktionsmitglied Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende

Entschädigung des Verdienstausfalls für selbständige Stadtratsmitglieder:
  •   35 € / Std.

Entschädigung für den weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters
  •   45 € pro Vertretungstag

Abstimmungsergebnis:        15 : 10 angenommen

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlüsse ergeht sodann folgender Gesamtbeschluss:

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-verfassungsrechts. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Satzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit noch der amtlichen Bekanntmachung (Art. 26 GO).

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

Datenstand vom 02.06.2020 11:32 Uhr