Geschäftsordnung für den Stadtrat; Neufassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Konstituierende Stadtratssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Konstituierende Stadtratssitzung 07.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung hat ihre Grundlage in Art. 45 GO. Sie ist, auch wenn sie nicht in Form einer Satzung erlassen wird, als kommunale Rechtsnorm anzusehen, die als „andere im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift“ Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle sein kann. Einer amtlichen Bekanntmachung bedarf die Geschäftsordnung allerdings nicht.

Der Bayer. Gemeindetag hat bereits für die letzten beiden Wahlperioden auf der Grundlage der ehemaligen amtlichen Mustergeschäftsordnung des Bayer. Innenministeriums ein eigenes Geschäftsordnungsmuster für Gemeinderäte herausgegeben. Der Bayer. Gemeindetag hat nun für die Wahlperiode 2020/2026 eine Fortentwicklung dieses Musters zur Verfügung gestellt, an das sich die Stadtverwaltung weitgehend angelehnt hat.

Bei den Kompetenzen der beschließenden Ausschüsse und des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, diese wie folgt zu erhöhen:

Bürgermeister:        bisher 40.000 € / neu 50.000 €
(Empfehlung Gemeindetag 4 € bis 5 € je Einwohner = ca. 54.000 € bzw.
ca. 68.000 €)
                       Bei Entscheidungen zwischen bisher 25.000 € und 40.000 € /
neu 30.000 € und 50.000 € werden die Mitglieder des Stadtrates
informiert.

Ausschüsse:                bisher 250.000 € / neu 300.000 €

Stadtrat:                bisher 250.000 € / neu 300.000 €

Im Geschäftsordnungsmuster des Bayer. Gemeindetages ist das Verfahren „Hare/Niemeyer“ als Regelfall vorgesehen. Daneben sind auch weiterhin die Verfahren „d’Hondt“ oder „St. Lague/Schepers“ zulässig. Laut Bayer. Verwaltungsgerichtshof kann es allerdings bei d’Hondt zu einer unzulässigen Überaufrundung kommen, die zur Anwendung eines dem mathematischen Proporz besser entsprechenden Verfahrens zwingt. Um nicht stets entsprechende Kontrollberechnungen vornehmen zu müssen, bietet es sich an, wie bisher, generell auf Hare/Niemeyer zu setzen. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, auch weiterhin das Verfahren Hare/Niemeyer zu verwenden.

Weitere Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung sind farblich markiert.
Die Neufassung der Geschäftsordnung ist als Anlage 2 beigefügt.

Beschlussvorschlag:

„Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher bezieht sich auf die allen Stadtratsfraktionen im Vorfeld zugestellte überarbeitete Geschäftsordnung und erläutert die Bedeutung der verschiedenen farblichen Abstufungen (rot = Mustergeschäftsordnung, blau = bisherige Sonderregelungen Vöhringen, grün – neue Vorschläge).

Zu den von Herrn Bürgermeister Neher einzeln aufgerufenen Bestimmungen ergeben sich folgende Wortmeldungen bzw. Änderungsvorschläge:

  • Zu § 2 Nr. 18: Herr Prestele schlägt vor, bei den Beschäftigten die Entscheidung erst ab Entgeltgruppe 12 TVöD dem Stadtrat zu übertragen. Im Gegenzug würde die Kompetenz zu Entscheidungen bis Entgeltgruppe 11 TVöD dem Haupt- und Umweltausschuss eingeräumt (vgl. § 9 Nr. 1.1.3).

    Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Daikeler befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

  • Zu § 2 Nr. 18: Herr Prestele regt an, den Personenkreis für die Übertragung der Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates bzw. Haupt- und Umweltausschusses fallen, auf sieben zu erhöhen und die Besetzung spiegelbildlich wie beim Rechnungsprüfungsausschuss vorzunehmen.

    Im Ergebnis einer Aussprache hierzu wird der Vorschlag mit 10 : 15 Stimmen abgelehnt,
    da nach Ansicht der Mehrheit der Stadtratsmitglieder nicht zu viele Personen bei den Vorstellungsgesprächen teilnehmen sollten.

  • Zu § 2 Nr. 19 und allen diesbezüglich in der Geschäftsordnung vergleichbaren Regelungen beantragt Herr Barth, die Wertgrenze für Entscheidungen durch den Stadtrat wie bisher bei 250.000 € zu belassen.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

  • Zu § 2 Nr. 28: Herr Prestele bittet die Worte „von allgemeiner Bedeutung“ zu streichen, da Empfehlungen von Bürgerversammlungen generell im Stadtrat behandelt werden.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

  • Zu § 9 Nr. 1.2.2: Herr Hinterkopf beantragt, die Worte „auch zu immissionsschutzrechtlichen Bauvorhaben der Fa. Wieland-Werke AG“ zu streichen. Herr Herzog erläutert, dass die Formulierung nur wegen der Klarstellung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten aus dem Haupt- und Umweltausschuss vorgenommen worden ist. Die Formulierung sei nicht zwingend erforderlich und könne somit gestrichen werden.

Abstimmungsergebnis:        25 : 0 angenommen

  • Zu § 11: Herr Gutter regt an, in der Geschäftsordnung festzulegen, dass die Sitzungstermine für die Ausschüsse und den Stadtrat jeweils im aktuellen Turnus belassen und nicht mehr geändert werden können. Herr Bürgermeister Neher führt hierzu aus, dass eine solche Formulierung in der Geschäftsordnung rechtlich nicht zulässig sei, er sich aber sehr bemühen werde, die Termine möglichst nicht zu ändern.

  • Zu § 13 Nr. 2.5.4: Herr Prestele hält die Wertgrenze von 30.000 € für den Abschluss von Miet- und Pachtverhältnissen für sehr hoch und schlägt vor, es bei 20.000 € zu belassen.

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Bader befindet sich bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal

  • Zu § 24 Nr. 4: Herr Harzenetter schlägt vor, die Einladungsfrist auf 7 Kalendertage zu erhöhen, damit für die Vorbereitung zu den Sitzungen mehr Zeit verbleibt.
    Nachdem die anderen Stadtratsfraktionen erläutern, dass die bisherige Frist von 5 Kalendertagen, die sich durch die Hinzurechnung des Tages der Zustellung der Einladung und der Sitzung bereits auf 7 Tage erhöht, ausreichend bemessen ist, zieht Herr Harzenetter seinen Vorschlag wieder zurück.

  • Zu § 37 Nr. 1: Die Anregung von Herrn Brocke, als Veröffentlichungsmedium auch das Ratsinfosystem aufzunehmen, hält Herr Bürgermeister Neher für problematisch, da im Fall eines technischen Defekts nicht sichergestellt werden kann, dass die Bekanntmachung auch in vorgeschriebener Weise erfolgen kann.

Abschließend ergeht unter Berücksichtigung der vorstehenden Modifizierungen folgender Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis:        24 : 0 angenommen

Anmerkung: Herr Walk hat die Sitzung kurz vorher verlassen

Datenstand vom 02.06.2020 11:32 Uhr