Die Verwertung von Elektroaltgeräten erfolgt nur noch bis Ende November 2020 über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB). Danach ist die Firma Elektro-Altgeräte-Register (EAR) für die Vermarktung zuständig. In diesem Zusammenhang bedarf es einer Entscheidung über das künftige Erfassungssystem von Elektroaltgeräten.
Aufgrund des finanziellen Umfangs der Erfassung der Elektroaltgeräte (im derzeitigen System ca.
150.0000 €/Jahr) muss die Sammlung europaweit ausgeschrieben werden. Der AWB möchte das künftige Erfassungssystem in der Sitzung des Umwelt- und Werkausschusses am 02.07.2020 beschließen lassen und anschließend ausschrieben.
Dabei stellt sich die Frage, ob das derzeitige Erfassungssystem beibehalten oder ob auf die ursprüngliche Kombination aus Hol- und Bringsystem bei der Einführung der getrennten Erfassung der Elektronikaltgeräte im Jahr 1995 zurückgewechselt werden soll.
Da die gemeindlichen Wertstoffhöfe vor Ort die Erfassungsstellen sind, möchte der AWB die Kommunen in die Vorbereitung der Entscheidung einbinden und fragt ab, welches Erfassungssystem in den einzelnen Gemeinden bevorzugt wird. Die Rückmeldung soll bis Ende Mai 2020 erfolgen.
Es stehen zwei Alternativen für die Sammlung von Elektroaltgeräten (EAG) ab dem 01.12.2020
zur Verfügung:
Vorschlag A - Beibehaltung der bisherigen Erfassungssystems:
PV-Anlagen und Nachtspeicherheizgeräte werden an einer zentralen Übergabestelle erfasst, alle
anderen Elektroaltgeräte werden auf den örtlichen Wertstoffhöfen gesammelt und von dort zur
Übergabestelle transportiert. Es ist möglich, dass zukünftig bestimmte Geräte am Wertstoffhof (z.B. Bildschirme) in getrennter Form vom Rest separiert erfasst werden müssen. Hier könnten zusätzliche Gitterboxen oder Container notwendig werden.
Vorteil: Bürgerfreundliche Erfassung, Abgabe der Elektroaltgeräte vor Ort
Nachteil: Höhere Kosten, der Aufwand im Wertstoffhof ist höher
Vorschlag B - Änderung der Erfassung der Elektroaltgeräte:
Neonröhren - weiterhin auf allen Wertstoffhöfen
Kleingeräte unter 50 cm Kantenlänge - weiterhin auf allen Wertstoffhöfen
Großgeräte über 50 cm Kantenlänge - Abgabe bei einer Übergabestelle im Lkr. Neu-Ulm
i.d.R. ein zugelassener Entsorgungsbetrieb
Wärmeüberträger - Abgabe bei einer Übergabestelle im Lkr. Neu-Ulm.
i.d.R. ein zugelassener Entsorgungsbetrieb
Bildschirme - Abgabe bei einer Übergabestelle im Lkr. Neu-Ulm.
i.d.R. ein zugelassener Entsorgungsbetrieb
PV-Anlagen und Nachtspeichergeräte - Abgabe bei einer Übergabestelle im Lkr. Neu-Ulm.
i.d.R. ein zugelassener Entsorgungsbetrieb
Für Wärmeüberträger, Bildschirme und Großgeräte über 50 cm Kantenlänge besteht zusätzlich die Möglichkeit der Abholung am Gehweg gegen Bezahlung eines Entgelts.
Vorteil: Geringere Kosten, weniger Aufwand im Wertstoffhof
Nachteil: u. U. weniger bürgerfreundlich, da die Entsorgungswege bei Direktabgabe länger
werden.
Bei beiden Vorschlägen muss am Wertstoffhof sichergestellt werden, dass die Kleingeräte bei der
Abgabe frei von Batterien und Akkus sind.
Der AWB geht bei einer Beibehaltung des derzeitigen Sammelsystems auf den Wertstoffhöfen (Vorschlag A) von einer Preissteigerung von ca. 30% oder mehr aus. Aktuell belaufen sich die Kosten bei der Stadt Vöhringen auf ………… €/Jahr.
Die abschließende Entscheidung, wie die Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten künftig erfolgen wird, trifft der AWB nach Durchführung der Ausschreibung. Im Landkreis Neu-Ulm wird es dabei nur ein einheitliches System geben.