In der Illerzeller Straße gilt derzeit im Großteil ihrer Ausdehnung eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
In zwei Teilbereichen der Illerzeller Straße, den derzeit bestehenden Fußgängerüberwegen zugeordnet, ist die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
Zur bestehenden Regelung kamen in der vergangenen Zeit immer wieder Beschwerden aus dem Kreise der Bürger/innen und Verkehrsteilnehmer/innen, weil die erwähnten Wechsel in der erlaubten Geschwindigkeit zu Verwirrung führen würden.
Seitens des Stadtrates und seiner Gremien wurden auch verschiedene Anregungen zu einer Vereinheitlichung der Regelung bzw. zum Überdenken derselben gemacht.
Letztlich kamen auch aus dem Kreis der Anwohner/innen dieser Straße öfters Beschwerden über wohl zu schnell fahrende Fahrzeuge, vor allem LKWs. Diese Fahrzeuge würden bewirken, dass bei manchen bei Vorbeifahrt „das Geschirr in den Regalen klappere“ und das Haus vibriere.
Vor dem Hintergrund dieser Anregungen und Beschwerden hat sich die Verwaltung Gedanken über mögliche Alternativen zur Geschwindigkeit in der Illerzeller Straße gemacht.
Als wohl einzige, letztlich auch legale Alternative, die den vorgetragenen Beschwerden bzw. Anregungen Rechnung tragen könnte, verblieb nach Rücksprache sowohl mit der Polizei als auch mit dem Landratsamt Neu-Ulm folgende Möglichkeit:
Für PKWs und vergleichbare Verkehrsteilnehmer wird die Höchstgeschwindigkeit durchgehend auf 50 km/h festgesetzt.
Für LKWs wird die Höchstgeschwindigkeit durchgehend auf 30 km/h festgesetzt.
Diese Regelung könnte auch zunächst versuchsweise eingeführt werden.
Es wird um die Sichtweise des Gremiums dahingehend gebeten, ob die derzeitige Regelung beibehalten werden soll oder ob die geschilderte Alternative eine Verbesserung der monierten Situation darstellt und befürwortet wird.
Anlass für diesen Tagesordnungspunkt ist die Absicht, die Fragestellung der Geschwindigkeitsregelung in der Illerzeller Straße abschließend zu beurteilen.