Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ dient der Schaffung von dringend benötigten Wohnflächen am nordwestlichen Rand der Stadt Vöhringen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2,9 ha und liegt im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße.

Das gesamte Plangebiet wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt und umfasst bis auf die Reiherstraße an seiner Südgrenze keine bestehenden Versiegelungen bzw. Überbauungen.

Für den Bereich liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor, welches auch die westlich des Geltungsbereiches gelegenen Flächen bis zur Illerzeller Straße einbezieht.
Entsprechend erfolgt die Haupterschließung über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur Illerzeller Straße insbesondere zur Entlastung der südlich gelegenen Reiherstraße.
Das städtebauliche Konzept sieht im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbaugebiet Kranichstraße Ost“ eine verdichtete Bauweise nördlich der Haupterschließungsstraße vor.
Ziel ist es, durch die kräftigen Baukörper den entstehenden Stadtrand als „bauliche Kante“ zu betonen und den Lückenschluss zu den großvolumigen Baukörpern der gewerblichen Nutzungen im Osten und Westen des Plangebietes zu schaffen.
Südlich der neuen „Kranichstraße“ sind dagegen Einzel- Ketten- und Reihenhäuser mit flächensparenden Grundstückszuschnitten vorgesehen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des nordwestlichen Stadtrandes geschaffen.

Anlagen
Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, Vorentwurf in der Fassung vom 23.07.2020 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen, bei einer Fläche von rund 2,86 ha.

Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.07.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.07.2020 eine Vorberatung stattgefunden habe und der Beschluss einstimmig als Empfehlungsbeschluss gefasst worden ist.

Insofern ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen, bei einer Fläche von rund 2,86 ha.

Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 23.07.2020.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2020 07:32 Uhr