Bayerisches Städtebauförderungsprogramm; Fördermöglichkeit der neuen Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen ist seit dem Jahr 2019 wieder Mitglied im bayerischen Städtebauförderungsprogramm.

Das seit 1974 bestehende landeseigene Bayerische Städtebauförderungsprogramm ist wegen seiner einfacheren Konditionen als ergänzendes landeseigenes Programm vor allem für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum konzipiert. Es umfasst ausschließlich Landesfinanzhilfen. Gesetzliche Grundlage für die Förderung ist das Haushaltsgesetz.

Im Bayerischen Programm können alle Arten von Gesamtmaßnahmen (Sanierungs-, Entwicklungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbau-, Aktive-Zentren-, städtebauliche Denkmalsschutz- und interkommunale Maßnahmen) gefördert werden. Es ist damit das vielseitigste Städtebauförderungsprogramm. Eine Besonderheit besteht darin, dass hier - auch ohne Festlegung eines Fördergebiets - vor allem in kleineren Kommunen im ländlichen Raum mit einem überschaubaren Erneuerungsbedarf punktuelle städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden, mit denen bereits wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden können. Das Bayerische Programm erfüllt insofern eine wichtige Grundfunktion, weil dort vorausschauend städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen vorbereitet werden, um sie dann in den immer programmatischer und anspruchsvoller ausgerichteten Bundes- und EU-Programmen durchführen zu können.

Eine derzeit aktuell anstehende städtebauliche Maßnahme der Stadt Vöhringen ist die Entwicklung der neuen „Rathaus-Mitte“.

Für die Schaffung einer neuen kulturellen Mitte in Vöhringen soll die Kreisstraße in Richtung Illerrieden von der Vöhlinstraße kommend verlegt werden. Dadurch entstehen großzügige Flächen im Bereich des Rathauses und des Kulturzentrums, welche für die Schaffung eines neuen innerstädtischen Bereiches genutzt werden können. Angedacht ist hier die Ansiedlung eines oder mehrerer Wohn- und Geschäftshäuser sowie die Schaffung einer Art belebten kulturellen Mitte.

Die Maßnahme wäre grundsätzlich im Rahmen des bayerischen Städtebauförderungsprogramms förderfähig.

Bei verschiedenen Vorgesprächen mit Vertretern der Regierung von Schwaben würde eine Förderfähigkeit die folgende Vorgehensweise voraussetzen;

  •  Es muss zwingend vor Beginn des Bebauungsplanverfahrens ein städtebaulicher Wettbewerb stattfinden. Nur so können die resultierenden Ergebnisse in das Bebauungsplanverfahren einfließen.

Konkret heißt dies, die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs wäre Schritt eins der angedachten Umsetzung der neuen „Rathaus-Mitte“. Hierfür würde die Stadt Vöhringen ein Planungsbüro mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragen. Im Anschluss werden die Vorstellungen der Stadt aber auch der Öffentlichkeit zusammengetragen und als eine Art Kriterienkatalog als Vorgabe für den städtebaulichen Wettbewerb vorausgesetzt.

  • Erst im Anschluss erfolgt dann der eigentliche Planungswettbewerb, bei welchem sich verschiedene regionale und überregionale Planungsbüros beteiligen können.

  • Ein Gremium aus Vertretern des Stadtrates sowie einer anerkannten Fachjury ermitteln dann einen Wettbewerbssieger.

Die Dauer für die Durchführung des Wettbewerbs wird derzeit mit einem Zeitraum von 12 - 18 Monaten geschätzt.

Förderfähig wären jedoch nur die öffentlichen Außenanlagen, Gehwegflächen und evtl. der Neubau des öffentlichen Gebäudes. Die Förderhöhe würde ca. 40 - 50 % der förderfähigen Kosten betragen.

Grundsätzlich ist die Umsetzung eines städtebaulichen Wettbewerbs aus gestalterischer Sicht für eine Größe dieser Maßnahme sicher sinnvoll.

In diesem konkreten Fall sind wir allerdings der Meinung, in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat bei den verschiedensten Klausurtagungen aber auch bei ausreichenden Besprechungen mit dem Investor eine für die Stadt Vöhringen durchaus attraktive Planungsvariante bereits erarbeitet zu haben.

Natürlich muss diese in den kommenden Wochen und Monaten noch erheblich weiterentwickelt werden. Ziel soll es sein, eine für die Stadt Vöhringen belebte, gestalterisch hochwertige kulturelle und kommunale Mitte zu schaffen.  

Im Interesse der Stadt Vöhringen aber auch des Investors Pro Concept, dieses Ziel auch zeitnah anstreben zu können empfehlen wir deshalb, auf einen städtebaulichen Wettbewerb zu verzichten.  

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen verzichtet auf die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs und wird das Projekt „Neue Rathaus-Mitte“ ohne die Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben verwirklichen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.07.2020 eine Vorberatung stattgefunden habe und der Beschluss einstimmig als Empfehlungsbeschluss gefasst worden ist.

Insofern ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen verzichtet auf die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs und wird das Projekt „Neue Rathaus-Mitte“ ohne die Zusammenarbeit mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben verwirklichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.10.2020 07:32 Uhr