Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.07.2020 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 23.07.2020 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat sowie die Stadtverwaltung der Stadt Vöhringen haben seit vielen Jahren das gemeinsame Ziel, das zwischenzeitlich mit „Neue Rathaus-Mitte“ betitelte Areal einer hochwertigen Nutzung und einer attraktiven städtebaulichen Gestaltung zuzuführen.

Die Kreisstraße NU 14 soll dabei so verlegt werden, dass die Marienkirche künftig nicht mehr durch die Kreisstraße insbesondere von „Kultur und Kommune“ getrennt ist.

In den Juni-Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses sowie des Stadtrates wurden die derzeitigen Planungsüberlegungen im Einzelnen vorgestellt und erläutert.

Vor der Sommerpause der Gremien sollen die Planungen anhand von Modellen noch der breiten Öffentlichkeit durch eine Ausstellung im „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ zugänglich gemacht werden.

Die Gespräche mit den potentiellen Investoren sind zwischenzeitlich so weit gediehen, dass auch unter diesem Gesichtspunkt die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ möglich und sinnvoll erscheint.

Nach der formalen Beschlussfassung über die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens soll dann spätestens mit geeigneten Planungsbüros Kontakt aufgenommen werden, um anschließend den Bebauungsplanvorentwurf auszuarbeiten.

Seitens der Stadtverwaltung wird angestrebt, den Bebauungsplanvorentwurf den Gremien in den Oktobersitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“.

Der Geltungsbereich soll die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2, 3, 3/2, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 90, 91, 92, 93, 94 und 122 ganz und Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 16, 33, 33/2, 33/5, 76, 79, 83, 83/3, 86, 105, 105/5, 105/7, jeweils der Gemarkung Vöhringen, beinhalten.

Die bereits bebaute bzw. als Firmenparkplatz genutzte Fläche soll als Mischgebiet gemäß
§ 6 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden und eine verdichtete Bebauung ermöglichen, welche geprägt sein soll durch Wohnen. Daneben sollen aber auch ausreichende Möglichkeiten für freie Berufe, einzelnen Handel, Gastronomie sowie eine öffentliche Nutzung geboten werden.

Der Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ soll eine neue Linienführung der Kreisstraße NU 14 festlegen die geprägt ist durch eine Verlängerung der Vöhlinstraße nach Westen bis zur Marienstraße und deren Aufstufung ebenfalls zur Kreisstraße.
Dadurch soll ein neues städtebauliches Ensemble entstehen, welches sich aus Marienkirche, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Rathaus („Kirche, Kultur, Kommune“) und den beschriebenen Nutzungen in den geplanten Gebäuden zusammensetzt.

Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 3,0 ha auf.

Der beigefügte Lageplan mit einer Darstellung des angestrebten Bebauungsplangeltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.07.2020 eine Vorberatung stattgefunden habe und der Beschluss einstimmig als Empfehlungsbeschluss gefasst worden ist.

Insofern ergeht ohne weitere Diskussion folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“.

Der Geltungsbereich soll die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 2, 3, 3/2, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 90, 91, 92, 93, 94 und 122 ganz und Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 16, 33, 33/2, 33/5, 76, 79, 83, 83/3, 86, 105, 105/5, 105/7, jeweils der Gemarkung Vöhringen, beinhalten.

Die bereits bebaute bzw. als Firmenparkplatz genutzte Fläche soll als Mischgebiet gemäß
§ 6 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden und eine verdichtete Bebauung ermöglichen, welche geprägt sein soll durch Wohnen. Daneben sollen aber auch ausreichende Möglichkeiten für freie Berufe, einzelnen Handel, Gastronomie sowie eine öffentliche Nutzung geboten werden.

Der Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ soll eine neue Linienführung der Kreisstraße NU 14 festlegen die geprägt ist durch eine Verlängerung der Vöhlinstraße nach Westen bis zur Marienstraße und deren Aufstufung ebenfalls zur Kreisstraße.
Dadurch soll ein neues städtebauliches Ensemble entstehen, welches sich aus Marienkirche, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Rathaus („Kirche, Kultur, Kommune“) und den beschriebenen Nutzungen in den geplanten Gebäuden zusammensetzt.

Das Plangebiet weist eine Größe von etwa 3,0 ha auf.

Der beigefügte Lageplan mit einer Darstellung des angestrebten Bebauungsplangeltungsbereiches ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.10.2020 07:32 Uhr