1. Zustimmung zur Änderung der Entgeltordnung
Die Schulleitung der Musikschule Dreiklang e.V. schlägt vor, die Unterrichtsgebühren wieder turnusmäßig und maßvoll ab dem Schuljahr 2020/2021 anzuheben. Die Erhöhung beim Einzelunterricht fällt dabei höher aus (max. 4 €/mtl.), als beim Gruppenunterricht (max. 2 €/mtl.).
Weiterhin schlägt die Schulleitung der Musikschule Dreiklang e.V. vor, den Auswärtigenzuschlag zu modifizieren. Der bisher einheitliche Zuschlag von 80% stellt aufgrund seiner Höhe insbesondere bei der Auffüllung des Gruppenunterrichts mit Auswärtigen ein Problem dar. Bei größeren Gruppen würde auch ein geringerer Aufschlag ausreichen, da diese kostendeckender sind, als kleinere Gruppen oder Einzelunterricht. Der Vorschlag der Neufestsetzung des Auswärtigenzuschlags ab dem Schuljahr 2020/2021 lautet:
Einzelunterricht: 80%
Gruppenunterricht 2 bis 4 Personen: 50%
Gruppenunterricht ab 5 Personen 30%
Aus rechtlichen Gründen wird künftig der volle Betrag in der Entgeltordnung ausgewiesen und in einer weiteren Spalte die Ermäßigung von Schülern aus den drei Mitgliedskommunen. Der bisherige Artikel 8 „Auswärtigenzuschlag“ entfällt künftig.
Die neue Entgeltordnung ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Vorstandsmitglieder haben der Entgeltordnung zugestimmt und halten die vorgeschlagenen Gebührensätze und die Neuregelung beim Auswärtigenzuschlag für vertretbar. Neben den Mitgliedskommunen bedarf die Entgeltordnung auch noch der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V.
Aktuell sind in der Musikschule 54 Auswärtige angemeldet. Die Änderung des Auswärtigenzuschlags hat voraussichtlich folgende ………. finanzielle Auswirkungen.
2. Zustimmung zum Haushalt 2020
Der Verwaltungshauhalt 2020 (s. Anlage 2) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier schlagen im Wesentlichen nur die tariflich bedingten Erhöhungen der Personalkosten zu Buche. Die anderen Positionen sind nahezu unverändert. Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 320.648,22 € (Steigerung gegenüber dem Ansatz 2019 = 7.906,22 €). Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 101.500,16 € (31,65%) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 57.093,84 € (17,81%) und Illertissen 162.054,23 € (50,54%). Bei den im Haushalt 2020 zugrundeliegenden 610 Belegungen würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 525,65 €/Schüler/Jahr ergeben.
Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 3) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 5.160 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 4.214 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil zu tragen haben.
Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.