Freiwillige Zuschüsse im Zusammenhang mit der Corona-Krise 1. Corona-Soforthilfe für Vereine; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Vöhringen sowie Verteilung der Mittel inklusive Landkreis-Zuschuss 2. Unterstützung sozialer Bürgerprojekte für Menschen, die unter der Coronakrise leiden; Verteilung eines pauschalen Zuschusses des Freistaates Bayern
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.06.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 15.06.2020 | ö | Beschließend | 2 |
Sachverhalt
kurzfristige Finanzhilfe für die Vereine im Landkreis Neu-Ulm, die durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen bzw. Schwierigkeiten haben, beschlossen. Diese soll dazu beitragen, wenigstens die gröbsten Probleme abzufedern.
Dies treffe vor allem die ehrenamtlichen Organisationen, die regelmäßige Ausgaben haben,
derzeit aber keine Einnahmen erzielen, wie z.B. infolge ausgefallener Veranstaltungen,
die oft auch wichtige Einnahmequellen für die Vereine darstellen.
zur Verfügung, sodass im Landkreis insgesamt rund 350.000 € als Soforthilfe für die Vereine
zur Verfügung stehen. Die Gelder sollen auf einfachen Antrag hin von den Kommunen
an eben die Vereine verteilt werden, die krisenbedingte Schwierigkeiten haben.
Auf der Grundlage der angesetzten Einwohnerzahlen (Stand EW-zahlen LKR NU zum 30.06.2019,
Amtsblatt Nr. 45/2019) beläuft sich der seitens des Landkreises auf die Stadt Vöhringen fallende,
zu verteilende Betrag auf 13.632,00 €, der sich um den gleichen Betrag durch die Stadt Vöhringen auf insgesamt 27.264,00 € erhöhen soll.
Die Vorgehensweise wäre insoweit, dass betroffene Vereine, Organisationen und Institutionen sich auf der Grundlage eines einfachen Antrages mit einem schriftlich formulierten und ausreichend begründeten Schreiben an die Stadtverwaltung wenden.
Der Antrag sollte Angaben über den tatsächlichen coronabedingten finanziellen Ausfall
des Vereins, wie z.B. entgangene Einnahmen für geplante und entfallene Veranstaltungen im Zeitraum von Mitte März bis Ende August 2020 enthalten.
für Liegenschaften, Personalausgaben sein, jedoch nicht für Übungsleiter/Dirigenten.
Zudem wurde seitens des Freistaates Bayern in diesem Jahr eine Verdoppelung der Vereinspauschale (für Sportvereine) angekündigt.
Ob eine analoge Vorgehensweise auch bei der Förderung der Chorleiter- und Dirigenten-honorare erfolgt, ist aktuell nicht bekannt.
Anzumerken ist, dass die Stadt Vöhringen im Mai d.J. die beschlossene Festbetrags-förderung für kulturtreibende Vereine sowie die Jugendförderung 2020 bereits
ausgeschüttet hat.
zur Entscheidung nach billigem Ermessendem vorgelegt.
Die Stadt Vöhringen erhält in diesem Zuge eine Unterstützung in Höhe von 4.400,- €.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen schließt sich der Auszahlung einer sog. Corona-Soforthilfe für Vereine
durch den Landkreis Neu-Ulm in gleicher Höhe an.
Insoweit stellt die Stadt Vöhringen, einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss in Höhe
von 1,00 €/EW zur Verfügung.
zu verteilende Gesamtbetrag, inklusive des Landkreis-Zuschusses, somit auf 27.264,00 €.
Die örtlichen Vereine, Organisationen und Institutionen, die in den Anwendungsbereich
der Städtischen Vereinsförderrichtlinien fallen, und die krisenbedingte Schwierigkeiten
haben, können bis spätestens 30. Juli 2020 entsprechende Mittel aus der Corona-Soforthilfe beantragen.
nach billigem Ermessen vorgelegt.
Für den insoweit anfallenden freiwilligen Zuschuss der Stadt Vöhringen in Höhe von 13.632,00 € werden außerplanmäßige Mittel auf den entsprechenden Zuschuss-haushaltsstellen 33200.7091, 34000.7180, 37000.7000, 4701.7000 und 5500.7093
zur Verfügung gestellt.
in Höhe von 4.400,- € anteilsmäßig aus.
Diskussionsverlauf
Die Stadt Vöhringen erhält in diesem Zuge eine Unterstützung in Höhe von 4.400,- €.
Beschluss 1
Die Stadt Vöhringen schließt sich der Auszahlung einer sog. Corona-Soforthilfe für Vereine
durch den Landkreis Neu-Ulm in gleicher Höhe an.
Insoweit stellt die Stadt Vöhringen, einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss in Höhe
von 1,00 €/EW zur Verfügung.
zu verteilende Gesamtbetrag, inklusive des Landkreis-Zuschusses, somit auf 27.264,00 €.
Die örtlichen Vereine, Organisationen und Institutionen, die in den Anwendungsbereich
der Städtischen Vereinsförderrichtlinien fallen, und die krisenbedingte Schwierigkeiten
haben, können bis spätestens 30. Juli 2020 entsprechende Mittel aus der Corona-Soforthilfe beantragen.
nach billigem Ermessen vorgelegt.
Für den insoweit anfallenden freiwilligen Zuschuss der Stadt Vöhringen in Höhe von 13.632,00 € werden außerplanmäßige Mittel auf den entsprechenden Zuschuss-haushaltsstellen 33200.7091, 34000.7180, 37000.7000, 4701.7000 und 5500.7093
zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
in Höhe von 4.400,- € anteilsmäßig aus.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen