Freiwillige Zuschüsse im Zusammenhang mit der Corona-Krise 1. Corona-Soforthilfe für Vereine; Freiwilliger Zuschuss der Stadt Vöhringen sowie Verteilung der Mittel inklusive Landkreis-Zuschuss 2. Unterstützung sozialer Bürgerprojekte für Menschen, die unter der Coronakrise leiden; Verteilung eines pauschalen Zuschusses des Freistaates Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.06.2020 ö Beschließend 2

Sachverhalt

zu 1.1
In seiner Sitzung des Kreistags am 15.05.2020 hat der Landkreis Neu-Ulm eine
kurzfristige Finanzhilfe für die Vereine im Landkreis Neu-Ulm, die durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen bzw. Schwierigkeiten haben, beschlossen. Diese soll dazu beitragen, wenigstens die gröbsten Probleme abzufedern.
Dies treffe vor allem die ehrenamtlichen Organisationen, die regelmäßige Ausgaben haben,
derzeit aber keine Einnahmen erzielen, wie z.B. infolge ausgefallener Veranstaltungen,
die oft auch wichtige Einnahmequellen für die Vereine darstellen.

Der Landkreis und die siebzehn Kommunen stellen insoweit jeweils freiwillig 1,00 €/EW
zur Verfügung, sodass im Landkreis insgesamt rund 350.000 € als Soforthilfe für die Vereine
zur Verfügung stehen. Die Gelder sollen auf einfachen Antrag hin von den Kommunen
an eben die Vereine verteilt werden, die krisenbedingte Schwierigkeiten haben.

Auf der Grundlage der angesetzten Einwohnerzahlen (Stand EW-zahlen LKR NU zum 30.06.2019,
Amtsblatt Nr. 45/2019) beläuft sich der seitens des Landkreises auf die Stadt Vöhringen fallende,
zu verteilende Betrag auf 13.632,00 €, der sich um den gleichen Betrag durch die Stadt Vöhringen auf insgesamt 27.264,00 € erhöhen soll.

Eine rein mitgliederabhängige Verteilung auf alle örtlichen Vereine nach dem sog. „Gießkannen-prinzip“ sollte nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht erfolgen, da nicht jeder Verein konkrete finanzielle Nachteile aus der Corona-Krise erfährt.

Die Vorgehensweise wäre insoweit, dass betroffene Vereine, Organisationen und Institutionen sich auf der Grundlage eines einfachen Antrages mit einem schriftlich formulierten und ausreichend begründeten Schreiben an die Stadtverwaltung wenden.

Der Antrag sollte Angaben über den tatsächlichen coronabedingten finanziellen Ausfall
des Vereins, wie z.B. entgangene Einnahmen für geplante und entfallene Veranstaltungen im Zeitraum von Mitte März bis Ende August 2020 enthalten.
Ein weiteres Verteilungskriterium können u.a. auch laufende Kosten des Vereins, wie Kosten
für Liegenschaften, Personalausgaben sein, jedoch nicht für Übungsleiter/Dirigenten.
Zudem wurde seitens des Freistaates Bayern in diesem Jahr eine Verdoppelung der Vereinspauschale (für Sportvereine) angekündigt.
Ob eine analoge Vorgehensweise auch bei der Förderung der Chorleiter- und Dirigenten-honorare erfolgt, ist aktuell nicht bekannt.
Anzumerken ist, dass die Stadt Vöhringen im Mai d.J. die beschlossene Festbetrags-förderung für kulturtreibende Vereine sowie die Jugendförderung 2020 bereits
ausgeschüttet hat.

Die gesammelten Anträge werden nach der Sommerpause dem zuständigen Gremium
zur Entscheidung nach billigem Ermessendem vorgelegt.

zu 1.2
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ soziale Bürgerprojekte, die Menschen, die unter der Corona-Krise leiden, unterstützen.

Im Landkreis Neu-Ulm standen hierzu 60.000,- € zur Verfügung, welche anhand der Einwohnerzahl auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt wurden.
Die Stadt Vöhringen erhält in diesem Zuge eine Unterstützung in Höhe von 4.400,- €.

Die Stadt Vöhringen plant die Verteilung der Gelder auf der Grundlage eines einfachen Antrages, in welchem erläutert wird, wie das Hilfsprogramm in Zeiten von Corona ausgesehen hat, wie viele Bürger über dieses Programm betreut wurden und wie hoch der Zeit-/Personalaufwand hierfür war.

Anhand der daraufhin eingegangenen Anträge kann eine Verteilung und Ausschüttung der Gelder vorgenommen werden.

Empfehlung

zu 2.1

Die Stadt Vöhringen schließt sich der Auszahlung einer  sog. Corona-Soforthilfe für Vereine
durch den Landkreis Neu-Ulm in gleicher Höhe an.
Insoweit stellt die Stadt Vöhringen, einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss in Höhe
von 1,00 €/EW zur Verfügung.

Der Zuschussbetrag für die Stadt Vöhringen beläuft sich auf 13.632,00 € und der
zu verteilende Gesamtbetrag, inklusive des Landkreis-Zuschusses, somit auf 27.264,00 €.

Die örtlichen Vereine, Organisationen und Institutionen, die in den Anwendungsbereich
der Städtischen Vereinsförderrichtlinien fallen, und die krisenbedingte Schwierigkeiten
haben, können bis spätestens 30. Juli 2020 entsprechende Mittel aus der Corona-Soforthilfe beantragen.
Die Anträge werden nach der Sommerpause dem zuständigen Gremium zur Entscheidung
nach billigem Ermessen vorgelegt.

Für den insoweit anfallenden freiwilligen Zuschuss der Stadt Vöhringen in Höhe von 13.632,00 € werden außerplanmäßige Mittel auf den entsprechenden Zuschuss-haushaltsstellen 33200.7091, 34000.7180, 37000.7000, 4701.7000 und 5500.7093
zur Verfügung gestellt.

zu 2.2

Die Stadt Vöhringen schüttet auf Grundlage der eingegangen Anträge den Zuschuss
in Höhe von 4.400,- € anteilsmäßig aus.

Diskussionsverlauf

Zu 2.1
Frau Thalhofer-Preußner verweist auf den Beschluss des Kreistages vom 15.05.2020, wonach der Landkreis Neu-Ulm eine Finanzhilfe für Vereine beschlossen hat, welche durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen, bzw. Schwierigkeiten haben.
Der Landkreis und die siebzehn Kommunen stellen insoweit jeweils freiwillig 1,00 €/EW zur Verfügung, sodass im Landkreis insgesamt rund 350.000 € als Soforthilfe für die Vereine zur Verfügung stehen. Die Gelder sollen auf einfachen Antrag hin von den Kommunen an eben die Vereine verteilt werden, die krisenbedingte Schwierigkeiten haben.  

Auf der Grundlage der angesetzten Einwohnerzahlen (Stand EW-zahlen LKR NU zum 30.06.2019, Amtsblatt Nr. 45/2019) beläuft sich der seitens des Landkreises auf die Stadt Vöhringen fallende, zu verteilende Betrag auf 13.632,00 €, der sich um den gleichen Betrag durch die Stadt Vöhringen auf insgesamt 27.264,00 € erhöhen soll.

Herr Bürgermeister Neher möchte die Ausschüttung nach dem Gießkannenprinzip vermeiden  und schlägt vor, die Mittel nach Betroffenheit und Notwendigkeit auf die Vereine zu verteilen.

Nachdem aus dem Gremium unterschiedliche Ansätze vorgebracht werden wie die Daten erhoben werden können, schlägt Herr Bürgermeister Neher vor, eine Presseerklärung über das Amtsblatt und die Homepage herauszugeben, wonach sich die betroffene Vereine, Organisationen und Institutionen sich bis spätestens 30. Juli dieses Jahres, auf der Grundlage eines einfachen Antrages, mit einem schriftlich formulierten und ausreichend begründeten Schreiben an die Stadtverwaltung wenden können.

Zu 2.2 führt Frau Thalhofer-Preußner aus, dass der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ soziale Bürgerprojekte, die Menschen, die unter der Corona-Krise leiden, unterstützt.

Im Landkreis Neu-Ulm standen hierzu 60.000,- € zur Verfügung, welche anhand der Einwohnerzahl auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt wurden.
Die Stadt Vöhringen erhält in diesem Zuge eine Unterstützung in Höhe von 4.400,- €.

Die Stadt Vöhringen plant die Verteilung der Gelder auf der Grundlage eines einfachen Antrages, in welchem erläutert wird, wie das Hilfsprogramm in Zeiten von Corona ausgesehen hat, wie viele Bürger über dieses Programm betreut wurden und wie hoch der Zeit-/Personalaufwand hierfür war.

Anhand der daraufhin eingegangenen Anträge kann eine Verteilung und Ausschüttung der Gelder vorgenommen werden.

Beschluss 1

zu 2.1

Die Stadt Vöhringen schließt sich der Auszahlung einer  sog. Corona-Soforthilfe für Vereine
durch den Landkreis Neu-Ulm in gleicher Höhe an.
Insoweit stellt die Stadt Vöhringen, einen zusätzlichen freiwilligen Zuschuss in Höhe
von 1,00 €/EW zur Verfügung.

Der Zuschussbetrag für die Stadt Vöhringen beläuft sich auf 13.632,00 € und der
zu verteilende Gesamtbetrag, inklusive des Landkreis-Zuschusses, somit auf 27.264,00 €.

Die örtlichen Vereine, Organisationen und Institutionen, die in den Anwendungsbereich
der Städtischen Vereinsförderrichtlinien fallen, und die krisenbedingte Schwierigkeiten
haben, können bis spätestens 30. Juli 2020 entsprechende Mittel aus der Corona-Soforthilfe beantragen.
Die Anträge werden nach der Sommerpause dem zuständigen Gremium zur Entscheidung
nach billigem Ermessen vorgelegt.

Für den insoweit anfallenden freiwilligen Zuschuss der Stadt Vöhringen in Höhe von 13.632,00 € werden außerplanmäßige Mittel auf den entsprechenden Zuschuss-haushaltsstellen 33200.7091, 34000.7180, 37000.7000, 4701.7000 und 5500.7093
zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

zu 2 .2

Die Stadt Vöhringen schüttet auf Grundlage der eingegangen Anträge den Zuschuss
in Höhe von 4.400,- € anteilsmäßig aus.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.06.2020 12:26 Uhr