Luftsportverein Vöhringen e.V. Anschaffung eines E-Gleiters, Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 06.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.07.2020 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.02.2020 (siehe Anlage, S.1-2) beantragte der Luftsportverein Vöhringen e.V.
für die Anschaffung eines sog. E-Gleiters eine Bezuschussung durch die Stadt Vöhringen.

Nach Ziffer 12.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien bezuschusst die Stadt Vöhringen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit besondere, dem Vereinszweck dienende Anschaffungen,
mit einer Sonderzuwendung. Eine prozentuale Höhe des Zuschusses ist nicht festgelegt.

informativ:
Im Jahre 2005 beantragte der Luftsportverein Vöhringen e.V. eine Bezuschussung für den
Erwerb eines Ultraleichtflugzeuges. Der Anschaffungspreis lag bei 58.379,92 €, der von
der Stadt Vöhringen ausgezahlte Zuschuss in Höhe von 10 % bei 5.837,99 €.

Die vom Verein angegebenen Gesamtkosten des E-Gleiters liegen bei voraussichtlich
99.600,00 €, netto – dies entspricht rund 118.600,00 €,brutto*.
* Grundlage: Mehrwertsteuersatz 19 %

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Anschaffung des E-Gleiters als Sonderzuwendung nach
Ziff. 12.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien anzuerkennen und diesen nach Abwägung
mit 5 % der tatsächlichen Kosten zu bezuschussen.
Dies unter dem Vorbehalt, dass trotz der Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen auch im kommenden Haushaltsjahr gegeben sein wird.

Da im Haushalt 2020 hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, soll hierfür im Haushaltsjahr
2021 ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Luftsportvereins Vöhringen e.V. auf
Bezuschussung eines E-Gleiters zu und gewährt nach Ziffer 12.1. der Vereinsförder-
richtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 5 % der
zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich rd. 6.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner erläutert, der Luftsportverein Vöhringen e.V. habe aufgrund des  Beschaffungswunsches eines E-Gleiters eine Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien beantragt.
Hierzu werden dem Gremium die Leistungsdaten und Abmessungen, wie auch bildlich der E-Gleiter vorgestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 118.600 Euro brutto inkl. 19% MwSt.

Weiter wird ausgeführt, dass bereits im Jahr 2005 der Erwerb eines Ultraleichtflugzeuges mit 10% bezuschusst worden ist.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Anschaffung des E-Gleiters als Sonderzuwendung nach Ziff. 12.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien anzuerkennen und diesen nach Abwägung mit 5 % der tatsächlichen Kosten zu bezuschussen; dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass trotz der Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen auch im kommenden Haushaltsjahr gegeben sein wird.
Da im Haushalt 2020 hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, soll hierfür im Haushaltsjahr 2021 ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.

Auf Rückfrage eines Gremiumsmitgliedes nach der abweichenden Förderquote gegenüber der vorhergehenden Bezuschussung aus dem Jahr 2005 führt Herr Bürgermeister Neher aus, dass hierbei eine Ermessensabwägung stattzufinden habe und explizite Förderquoten in den Städtischen Vereinsförderrichtlinien nicht enthalten seien.

Weiterhin erkundigen sich einzelne Gremiumsmitglieder nach der Mitgliederzahl und dem Standort des Flughafens, an dem der Luftsportverein Vöhringen e.V. ansässig sei.
Frau Thalhofer-Preußner sichert zu, die aktuellen Mitgliederzahlen beim Verein abzufragen. Angesiedelt sei der Luftsportverein Vöhringen e.V. beim Flugplatz in Illertissen.

Mit Beschluss des Stadtrates, Städtische Vereinsförderrichtlinien zu erlassen, habe man sich dazu entschieden, alle der über 100 Vöhringer Vereine zu unterstützen, so die FWG-Stadtratsfraktion. Insofern sei auch die Größe des Vereins hierfür nicht maßgeblich.

Ein Gremiumsmitglied regt an, zu prüfen, inwieweit vereinsrechtlich die Antragstellung durch den Schriftführer anstatt des 1. Vorsitzenden zulässig ist.

Auf die weiteren Anmerkungen aus dem Gremium, dass der Verein kurz vorgestellt werden solle, sowie die Mitgliederzahlen abzufragen oder die Vereinsliste auf der Homepage zu aktualisieren, appelliert Herr Bürgermeister Neher ergänzend auch an alle Vereine, Änderungen in der Vereinsführung bei der Stadtverwaltung zu melden, um die Daten zu aktualisieren.

Da es noch zu klären gilt, wer berechtigt ist, den Antrag für den Luftsportverein Vöhringen e.V. zu stellen, sowie der Vorlage weiterer Informationen über den Verein an das Gremium, wird der Antrag in der Stadtratssitzung am 23.07.2020 behandelt.

Datenstand vom 06.08.2020 08:42 Uhr