Luftsportverein Vöhringen e.V. Anschaffung eines E-Gleiters, Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 06.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt- und Umweltausschuss | Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung | 06.07.2020 | ö | Beschließend | 1 |
Sachverhalt
für die Anschaffung eines sog. E-Gleiters eine Bezuschussung durch die Stadt Vöhringen.
mit einer Sonderzuwendung. Eine prozentuale Höhe des Zuschusses ist nicht festgelegt.
informativ:
Erwerb eines Ultraleichtflugzeuges. Der Anschaffungspreis lag bei 58.379,92 €, der von
der Stadt Vöhringen ausgezahlte Zuschuss in Höhe von 10 % bei 5.837,99 €.
Die vom Verein angegebenen Gesamtkosten des E-Gleiters liegen bei voraussichtlich
99.600,00 €, netto – dies entspricht rund 118.600,00 €,brutto*.
* Grundlage: Mehrwertsteuersatz 19 %
Ziff. 12.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien anzuerkennen und diesen nach Abwägung
mit 5 % der tatsächlichen Kosten zu bezuschussen.
Dies unter dem Vorbehalt, dass trotz der Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen auch im kommenden Haushaltsjahr gegeben sein wird.
2021 ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.
Empfehlung
Bezuschussung eines E-Gleiters zu und gewährt nach Ziffer 12.1. der Vereinsförder-
richtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 5 % der
zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von voraussichtlich rd. 6.000,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen.
Diskussionsverlauf