Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Anlage zur Lagerung und Behandlung gefährlicher und nichtgefährlicher Abfälle; Antragstellerin: Knittel GmbH Abfallentsorgung, Adalbert-Stifter-Straße 28, 89269 Vöhringen Betriebsort: bestehendes Betriebsgelände Adalbert-Stifter-Straße 30, 89269 Vöhringen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung, 18.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 18.06.2020 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Knittel GmbH betreibt in Vöhringen in der Adalbert-Stifter-Straße auf den Grundstücken mit den Flurnummern 831, 831/1 und 832 (jeweils Gemarkung Vöhringen) einen Abfallentsorgungsbetrieb zur Lagerung und Behandlung von Abfällen.

Dieser Betrieb stellt eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen dar.

Konkret ist geplant, bislang geschotterte Flächen auf dem oben beschriebenen Betriebsgrundstück zu asphaltieren und an die städtische Entwässerungseinrichtung anzuschließen.
Ferner sind Durchsatzmengen von insgesamt bis zu 51.650 t pro Jahr, die Lagerung von Reifen in Schüttboxen sowie die Aufnahme von neuen Abfallschlüsselnummern (AVV 020204, AVV 190814, AVV 070110 und AVV 161103) zum Lagern vorgesehen.

Daneben wird eine Gesamtlagermenge an nicht gefährlichen Abfällen von 4.179 t genannt.

Das Landratsamt Neu-Ulm erklärte vorab, dass dieses Vorhaben nach geltendem Immissionsschutzrecht nicht genehmigungs- sondern lediglich anzeigepflichtig sei, was eine Stellungnahme der Stadt Vöhringen hinsichtlich des Städtebaulichen Einvernehmens im Sinne des § 36 des Baugesetzbuches eigentlich entbehrlich mache.

Da die Knittel GmbH jedoch freiwillig ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren wünschte, ergibt sich die nach § 36 Baugesetzbuch vorgesehene Beteiligung der Stadt Vöhringen.

Da die Stadt Vöhringen damit lediglich zu städtebaulichen Aspekten beteiligt wird bzw. Stellung zu nehmen hat – die immissionsschutzrechtlichen Belange sind vom Landratsamt Neu-Ulm zu würdigen – hält die Verwaltung den vorgeschlagenen Beschluss für vertretbar.

Empfehlung

„Gegen das geplante Vorhaben der Knittel GmbH Vöhringen, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende, allein städtebauliche Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwände erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Vorhaben der Knittel GmbH Vöhringen, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende, allein städt ebauliche Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwände erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2020 12:25 Uhr