Permanente „Gebrauchtwaren-Börse“ auf dem Vöhringer Wertstoffhof; Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 15.06.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.09.2020 ö Beschließend 8.2

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 15.06.2020 wurde von der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Recyclinghof angeregt, eine permanente Gebrauchtwarenbörse auf dem Recyclinghof einzurichten.
Auf dem Recyclinghof in Vöhringen werden nur bestimmte Wertstoffe und Abfälle angenommen, jedoch kein Sperrmüll. Somit könnten, wenn überhaupt, nur in diesem Rahmen Gebrauchtwaren angenommen werden.
Ob ein Gegenstand noch brauchbar ist, wird oft subjektiv entschieden. Was für den Einen unbrauchbar oder defekt ist, ist für einen Anderen ein leichtes wieder herzurichten. So lässt sich kaum eine klare Grenze zwischen Brauchbarem und Unbrauchbarem ziehen.
Bei abgegebenen Gegenständen, die keinen Interessenten fänden, würden der Stadt zusätzliche Kosten bei der Entsorgung entstehen; sei es personell, da Möbel etc. für die korrekte Entsorgung zerlegt werden müssten oder aber auch durch den Transport zum Müllheizkraftwerk, zzgl. Entsorgungsgebühren.  (Durch eine Abfallvermeidung werden wiederum an anderer Stelle Kosten reduziert.)
Es müsste sichergestellt werden, dass nur als „Gebrauchtwaren“ abgegebene Dinge wieder mitgenommen werden ohne dass weitere Container nach verwendbarem durchsucht würden. Bereits jetzt kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Bürger abgehalten werden müssen, in Schrott oder Elektro-Containern nach brauchbaren Gegenständen zu suchen.
Hier ist ein hohes Diskussionspotenzial zwischen Bürgern und Mitarbeitern zu erwarten, das mit der aktuellen Mitarbeiterzahl nicht zu bewerkstelligen ist.
Es gibt immer wieder Vorfälle,  in denen Gegenstände auf dem Recyclinghof entsorgt werden, die eigentlich nicht angenommen werden. Durch eine zusätzliche Abgabestelle für Gebrauchtwaren auf dem Recyclinghof wäre mit einer Zunahme von weiteren unerwünschten Entsorgungen zu rechnen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es zu deutlich höherem Publikumsverkehr kommen würde. Es ist davon auszugehen, dass einige Personen regelmäßig nicht für eine Entsorgung auf den Recyclinghof kommen, sondern auf „Schnäppchenjagd“ sind. Hierdurch kann es zu unangenehmen Situationen für Anlieferer kommen – sei es weil sie gleich „auf Brauchbares“ hin überprüft werden, oder weil einfach der Betrieb auf dem Recyclinghof deutlich erhöht würde.
Bei einem Verkauf der Gebrauchtwaren würde sich zusätzlich die Frage stellen, wer einen Preis festlegen sollte/dürfte, wie viel Spielraum die Mitarbeiter bei handelnden Bürgern haben und wie die Einnahmen überprüft werden könnten.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach einer Umsatzsteuerpflicht und Haftung für diesen Handel.
Die im Antrags-Entwurf der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen enthaltenen Hinweise zu erfolgreichen Gebrauchtwarenbörsen sind grundsätzlich richtig. Es gibt aber auch Recyclinghöfe, wie zum Beispiel in München, wo dieses Angebot wieder eingestellt, bzw. ausgelagert wurde, nachdem es zu viele Zwischenfälle gab.  (Quelle: Bayerische Kraftplätze: Der Wertstoffhof, Samstag, 8. August 2020 8.05 - 9.00 Uhr / Bayern 2)
Abfallvermeidung steht vor Abfallverwertung, sodass der Grundgedanke der ständigen Gebrauchtwarenbörse jedoch positiv zu bewerten ist. Vielmehr wäre es zu überlegen, eine karitative Organisation mit einem solchen Angebot zu unterstützen und zu fördern.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt: „Die Weitervermittlung und Reparatur gut erhaltener Gegenstände“ übernähmen „karitativ-gemeinnützige[r] Organisationen (KGOs), seltener die Kommunen selbst oder private Unternehmen.“ Kommunen würden mehr koordinierend und unterstützend wirken, z.B. durch Lager- und Transportmöglichkeiten.
(Quelle: infoBlätter Kreislaufwirtschaft, Gebrauchtmobiliar zur Wieder- oder Weiterverwendung)
Vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, sowie vom Bund gibt es inzwischen zahlreiche Handreichungen und Programme zur Abfallvermeidung und auch zur Wieder- und Weiterverwendung von Gegenständen. Die Stadtverwaltung sichert zu, weitere Möglichkeiten zu prüfen, um für Vöhringen eine geeignete Lösung zu finden.
Als kurzfristige Lösung ist anzudenken, die quartalsmäßig stattfindende Gebrauchtwarenbörse an der Grundschule Nord noch mehr bekannt zu machen. Hierzu wurde im Juni auf dem Recyclinghof zum ersten Mal mittels eines Plakates auf die Gebrauchtwarenbörse aufmerksam gemacht. Ein solcher Aushang soll nun regelmäßig erfolgen.
Des Weiteren werden die Mitarbeiter sensibilisiert, bei gut erhaltenen Gegenständen Bürger anzusprechen und auf die Gebrauchtwarenbörse aufmerksam zu machen. Auf Wunsch kann dann der Gegenstand beim Mitarbeiter abgegeben werden und bis zur kommenden Gebrauchtwarenbörse an der Grundschule Nord, auf dem Recyclinghof in einem zusätzlichen verschließbaren Container aufbewahrt werden. Mitarbeiter des Bauhofes transportieren die Gegenstände zur Gebrauchtwarenbörse.
Brauchbare Gegenstände, die bereits im Entsorgungs-Container liegen, dürfen nicht wieder herausgeholt werden, da sie in das Eigentum des Entsorgers übergegangen sind.
Die Möglichkeit zur Abgabe brauchbarer Gegenstände auf dem Recyclinghof für die Gebrauchtwarenbörse soll nicht beworben werden, da hierfür die Lagerkapazitäten nicht ausreichend sind.
Fazit: Die Stadtverwaltung Vöhringen erachtet die räumlichen und personellen Gegebenheiten auf dem Recyclinghof in Vöhringen als nicht geeignet, um dort eine Gebrauchtwarenbörse zu ermöglichen. Gleichwohl soll die Müllvermeidung oberste Priorität haben und Mitarbeiter und Bürger dahingehend sensibilisiert werden.

Empfehlung

Zur Kenntnisnahme

Diskussionsverlauf

Das antragstellende Gremiumsmitglied bittet eingangs darum, die permanente „Gebrauchtwaren-Börse“ auf dem Vöhringer Wertstoffhof in der örtlichen Satzung zu verankern.

Frau Fröhlingsdorf weist auf die Ausarbeitung hin und verdeutlicht, dass auf dem Wertstoffhof hierfür keine Lagerkapazitäten vorhanden seien.

Herr Bürgermeister Neher stellt klar, dass kein Sperrmüllmarkt etabliert, sondern verhindert werde solle, dass werthaltige Gegenstände weggew orfen werden.

Ergänzend führt Herr Maaß die rechtliche Thematik der Zuständigkeit, bzw. die Eigentumsverhältnisse bei Verbringen der Gegenstände in einen Wertstoffcontainer aus.

Insbesondere greifen weitere Gremiumsmitglieder den damit einhergehenden Personalbedarf, die ggfs. daraus resultierende Menge angelieferter Gegenstände und damit auch den Platzbedarf an. Explizit wird dies auch in Anbetracht der derzeit zu sanierenden Fläche des Wertstoffhofes in Bezug auf mögliche Altlasten, bzw. der neu zu regelnden Entwässerung als kritisch angesehen.

Datenstand vom 09.10.2020 07:36 Uhr